„Seine Aufgabe ist es, die Wünsche der Politik mathematisch in die Realität umzusetzen.“ Mit diesen Worten begrüßte der Moderator Andreas Tecklenburg den Chef des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenaus (InEK), Frank Heimig. Derzeit beschäftigt das Institut vor allem der Wunsch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die Übertragbarkeit der Schweizer Leistungsgruppen auf Deutschland zu prüfen.
Dieser Job sei alles andere als trivial, betonte Frank Heimig auf dem Podium des DRG-Forums. Seine Leute müssten dafür die dem Schweizer Spitalplanungs-Leistungsgruppenkonzept (SPLG) zugrunde liegenden CHOP-Kodes in die deutschen OPS übersetzen und dann Leistungsgruppen bauen, die wiederum die Basis für ein Finanzierungssystem sein können. Das wird laut Heimig mindestens sechs Wochen dauern. CHOP hat 14.000 und der OPS-Katalog 32.000 Kodes. Bei der DRG-Einführung in der Schweiz hatte das InEK als Berater der Schweiz den OPS in die CHOPS umgeschichtet – oder wie es die Schweizer ausdrückten: helvetisiert. „Jetzt dehelvetisieren wir das Ganze wieder“, schmunzelte Heimig.
Keine Diskussion Schweiz versus NRW
Anspruchsvoll sei aber vor allem der Link zum Finanzierungssystem. Das DRG-System setzt mit seinen 1.300 Fallpauschalen auf hohe Granularität, während das Leistungsgruppen-System deutlich schmaler aufgestellt ist. „Allein in der Gastroenterologie stecken mehr als eine Million Fälle“, bemerkt Heimig. In dem Zusammenhang sei es völlig irrelevant, „ob wir am Ende 60, 80 oder 100 Leistungsgruppen haben. Wir müssen keine Diskussion Schweiz versus NRW führen. Unser Job ist es, die Fallzahlen und die Kosten zuzuordnen.“
Heimig brachte mehrere Beispiele, wie komplex der BMG-Auftrag ist. Ein genereller Unterschied zwischen NRW und dem Schweizer Modell sei nicht nur, dass die Abteilungen weiter in Leistungsgruppen aufgefächert sind, sondern dass auch schon konkrete Prozeduren zugeordnet sind. In Deutschland werde eher die entlassende Fachabteilung betrachtet. Doch was passiert mit einem Patienten der sowohl in der Inneren als auch der geriatrischen Abteilung behandelt wird? „Das unglückliche an Patienten ist, dass sie ins Krankenhaus kommen und nicht nur eine Krankheit haben“, witzelte der InEK-Chef.
„Vorhaltepauschalen dürfen kein Mischpreis sein“
Das InEK soll die Berechnung von Vorhaltepauschalen auf Basis von Leistungsgruppen vorbereiten. Bei diesem Thema hatte Heimig einen eindeutigen Appell: „Wir dürfen keinen Mischpreis für Leistungsgruppen zulassen!“ Der InEK-Chef brachte das Beispiel der Wirbelsäulenchirurgie. Da variieren die Kosten zwischen 2.000 und 20.000 Euro. „Wenn man in der Bandscheibe mal was klebt, ist das nicht dasselbe wie ein komplexer Eingriff“, mahnte Heimig. „Ein Mischpreis wäre ein Schließungsprogramm für komplexe Leistungserbringer. Wir arbeiten jetzt aus Zeit- und Praktikabilitätsgründen an einem Pauschalsystem“, sagte Heimig. Sein Anspruch ist es aber, eine differenzierte Vorhaltefinanzierung vorzustellen. Er macht sich aber auch Gedanken über die Frage, ob es bei der Vorhaltung Zu- und Abschläge geben könnte.
Heimig auf dem Weg zum Amtsleiter
Was den InEK-Leiter ebenfalls beschäftigt, ist der geplante Zugriff des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf sein Institut. Demnach soll das BMG das InEK direkt mit Auswertungen und Datenanalysen beauftragen können. „Wir gehören demnächst dem BMG“, erklärte Heimig; sein Institut sei bald ein Amt. „Mein Leben war schon vorher nicht einfach mit den Selbstverwaltungspartnern, jetzt kommt noch das BMG dazu.“
InEK muss 115e und 115f aussortieren
Neben der Klinikreform gibt es noch das InEK-Tagesgeschäft: Für die DRG-Kalkulation 2024 muss das Institut mit zwei noch schwer einzuschätzenden Faktoren arbeiten. Heimig muss Leistung und Geld für die Hybrid-DRGs (§115f) einerseits und Tagesbehandlungen (§115e) andererseits kalkulieren und herausrechnen. Das ist insofern schwierig, da es für die Hybrid-DRGs bis dato noch keine Einigung der Selbstverwaltung gibt und die Tagesbehandlungen zwar möglich sind, aber derzeit noch kaum abgerechnet werden. Heimigs Kommentar dazu: „Ich hoffe, dass wir das nicht unterjährig machen müssen. Wenn das so ist, dann machen wir es natürlich.“