Die Prioritätenliste der Politik habe sich leider verändert, so Wulf-Dietrich Leber einleitend bei seinem Vortrag am ersten Tag des DRG-Forums. Krankenhäuser schafften es dabei nicht mehr unter die Top Five. Was die eigentlichen aktuellen Top-Themen in der Gesundheitsversorgung sind, stellte der Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband schnell klar: Vorhaltefinanzierung, sektorengleiche Vergütung, Ambulantisierung, Krankenhausplanung – all das zusammengefasst unter der Überschrift "Krankenhausfinanzierung im Krisenmodus". Der finanzielle Rahmen werde enger – das mache eine Reform wahrscheinlich, so Leber.
Krankenhausplanung von autonomen Trägerentscheidungen geprägt
Wettbewerb und Trägerautonomie hätten die vergangenen Jahrzehnte der Krankenhausplanung bestimmt. „Die gesamte Krankenhausplanung ist überhaupt nicht geprägt von einer Landesplanung, sondern von autonomen Trägerentscheidungen“, sagte Leber. „Im Grundgesetz steht aber übrigens nicht, dass die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind.“ Bundeseinheitliche Vorgaben brauche man zum Beispiel für die neu einzuführenden Level und Leistungsgruppen. „Das funktioniert nur, wenn es bundesweit geltende Kategorien gibt.“
Die Zuordnung der Häuser zu Leveln hält Leber für vernünftig: „Im Kreiskrankenhaus sollte eben keine Herztransplantation gemacht werden.“ Erste Auswirkungsanalysen zu den Vorschlägen inklusive Level-Konzept der Regierungskommission seien viel zu ungenau gewesen: „Die folgen der Fallbeil-Logik und tragen zur Desinformation bei.“
Leber hält NRW-Strukturierungskonzept für nicht schlüssig
Auch Level-1i-Krankenhäuser könnten durchaus eine vernünftige Versorgungsform für ländliche Regionen werden.
In sich nicht schlüssig sei das Strukturierungskonzept der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW). Damit sei keine strukturierte Planung möglich. Und warum Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dieses Konzept so selbstbewusst vertrete, sei fraglich.
Zur Vorhaltefinanzierung stellte Leber klar: „Sie soll die Finanzierung einer definierten, vor allem bevölkerungsbezogenen Versorgungsverpflichtung sein – kein Finanzierungsanspruch.“ Die Finanzierung sollte nach einheitlichen bevölkerungsbezogenen Kriterien direkt von der Bundesebene erfolgen. Über die Verteilung sollte noch diskutiert werden.
Wenn es um Vergütungsstrukturen geht, müssten allerdings GKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft beteiligt werden, unterstrich Leber.
Zur speziellen sektorengleichen Vergütung: Der Auftrag an die Selbstverwaltungspartner sei hier begrüßenswert, „aber die Fristsetzung ist zu knapp!“ Da Leistungserbringer von Hybrid-DRG auch Vertragsärzte sind, brauche es auch hier für Strukturqualitätsanforderungen.