PPP-RL

Psych-Verbände: Strafen verschlechtern Versorgung

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Psych-Verbände: Strafen verschlechtern Versorgung
© Gettyimages/Johner Images

21 Verbände, Arbeitsgruppen und Institutionen warnen vor einer Verschlechterung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland. Hintergrund sind die für 2024 geplanten Sanktionen der "Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL). 

Diese führten die Krankenhäuser in einen Teufelskreis, heißt es in einem Positionspapier, das Bibliomed vorliegt. "Wenn sie das fehlende Personal nicht einstellen können, weil es an Bewerbern fehlt, müssen
sie versuchen, die Sanktionen durch eine Reduktion der Patientenzahlen und des Leistungsangebots zu vermeiden." Die PPP-RL leiste mit den vorgesehenen Sanktionsregelung keinen Beitrag zur Patientensicherheit
oder gar der Qualität der Behandlung, sondern führe ganz im Gegenteil zu einer Verschlechterung. 

Die 2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlichte Richtlinie legt Untergrenzen für die Personalausstattung fest und ist seit Jahren umstritten. Während die Klinikszene dieser trotz diverser Überarbeitungen nach wie vor ablehnend gegenüber steht, befürworten vor allem Vertreter der Krankenkasse die neuen Vorgaben

Für das Papier haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG Psychiatrie) und der Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Regensburg die Daten von 347 Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie und 127 Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie aus dem vierten Quartal 2022 ausgewertet. Ergebnis: Rund 82 Prozent dieser Kliniken wären ab 2024 von Sanktionen betroffen. "Es wird in weiten Teilen der Bundesrepublik zu einer massiven Verknappung der stationären Versorgungskapazitäten für Menschen mit psychischen Erkrankungen kommen, ohne dass ausreichend ambulante Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind, um den Mangel auszugleichen", prognostizieren die Verfasser. Das Positionspapier haben unter anderem der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), die Aktion Psychisch Kranke (APK) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) unterzeichnet.

Die Strafzahlungen der PPP-RL müssen in ihrer aktuellen Form gestrichen werden, fordern sie. Nötig sei zudem eine Weiterentwicklung, die zu einer evidenzbasierten und leitliniengerechten Versorgung beitragen kann, sowie eine "geordnete" Umgestaltung der Versorgungslandschaft. Alternative Modelle der Personalbemessung wie das EPPIK-Projekt könnten dabei eine Alternative sein. 

 

Das vollständige Positionspapier steht hier zum Download bereit.

In der Juli-Ausgabe von f&w nehmen u.a. Vertreter des VKD und der DGPPN Stellung zur umstrittenen Richtlinie.


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