Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Kassen begrüßen Streichen der Gesundheitskioske

  • Krankenhausreform
Kassen begrüßen Streichen der Gesundheitskioske
© Gesundheit Billstedt/Horn

Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren sollten vor allem sozial Schwächeren und Älteren die medizinische Versorgung erleichtern. Daraus wird wohl erst mal nichts. Zentrale Vorhaben aus dem Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sind auf Druck der FDP gestrichen worden. 

Geplant waren Gesundheitskioske als Beratungsstellen für Behandlung und Prävention in Regionen mit vielen sozial benachteiligten Menschen – leicht zugänglich und geleitet von einer Pflegekraft. Auch die vorgesehene Möglichkeit zur Bildung neuer Gesundheitsregionen für mehr Prävention sowie geplante Primärversorgungszentren zur besseren Versorgung älterer Versicherter sind in dem aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bedauert diese Entscheidung. "Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen sind nicht mehr vorgesehen", sagte DRK-Bereichsleiter Joß Steinke der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Damit würden die bestehenden starren Versorgungssektoren zementiert, und zentrale Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag ignoriert werden." Gesundheitsförderung, Prävention, Koordination und Kooperation seien offenbar nicht gewollt, betonte Steinke. 

Insbesondere die Kioske sind aus DRK-Sicht ein richtiger Ansatz. Sie sollten Beratung, Rehabilitation und Selbsthilfe an einem Standort verbinden. Dies sollte mit Sozialberatung verbunden werden.

Lauterbach hatte in der ARD die Streichungen mit Widerstand in der Koalition erklärt. "Ich kann jetzt nicht ewig darauf warten, bis wir uns auf Kabinettsebene über die Kioske einigen – zumal das ja nur ein ganz kleiner Teil ist." Über die Kioske werde noch später verhandelt. 

Weiter im Entwurf für das Versorgungsstärkungsgesetz enthalten ist die geplante Entbudgetierung der Hausärzte, die Einführung einer neuen jährlichen Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Patienten sowie eine Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages. 

Mit der Entbudgetierung sollen heute geltende Obergrenzen für das Honorar der Hausärzte abgeschafft werden. Seit Jahren beklagen Ärzte, dass das Honorar für die Behandlung oft bereits vor Quartalsende aufgebraucht sei und sie die Leistungen dann umsonst erbringen.

Den geplanten Gesundheitskiosken hatten Kritiker moniert, es entstünden unnötige Doppelstrukturen. Aus der FDP war die Idee als "massiver Kostentreiber" kritisiert worden. Die Entbudgetierung der Hausärzte soll laut aktuellem Entwurf zu jährlichen Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbetrages führen.

Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, nahm Stellung zur neuen Fassung des Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): "Die drei wesentlichen Elemente zur Transformation der regionalen Versorgung vor Ort – die bundesweite Etablierung von Gesundheitskiosken, der flächendeckende Aufbau von Gesundheitsregionen und die Errichtung von Primärversorgungszentren – sind politischen Auseinandersetzungen zum Opfer gefallen", so Mohrmann. 

Das Argument, solche Versorgungsmodelle verursachten zu hohe Kosten für die Krankenkassen, sei angesichts des marginalen Anteils an den aktuellen Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht belastbar. "Wenn wir Gesundheitskioske nur in den Stadtvierteln und ländlichen Regionen errichten, wo sie wirklich gebraucht werden, genügen 50 bis 100 Einrichtungen in ganz Deutschland." Der eingeschlagene Weg werde weiterhin gemeinsam mit den regionalen Partnern beschritten und an den bislang geschaffenen und wirkungsvollen niedrigschwelligen Beratungsangeboten festgehalten.

Martin Schneider, Leiter des Vdek in Rheinland-Pfalz, ist anderer Meinung: "Es ist gut, dass in dem nun offiziellen Referentenentwurf des GVSG auf die Finanzierung zusätzlicher Medizinstudienplätze durch die Krankenkassen verzichtet wird. Auch die Gesundheitskioske sind entfallen - das ist eine richtige Entscheidung. Aufgaben der allgemeinen Daseinsfürsorge, für die der Staat aufzukommen hat, dürfen nicht den Versicherten und Arbeitgebern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebürdet werden." Auf den Prüfstand gestellt werden müsse auch die vollständige Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. "Statt hier Versichertengelder mit der Gießkanne auszuschütten, brauchen wir insbesondere für ländliche Regionen zielgenaue, vernetzte Lösungen. Bedauerlich ist daher gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz, dass die Primärversorgungszentren wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurden."

Quelle: Bibliomed/dpa

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