Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Kassen sollen mehr für Kioske und Hausärzte zahlen

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Kassen sollen mehr für Kioske und Hausärzte zahlen
Der Gesundheitskiosk in Billstedt-Horn (Hamburg) © Gesundheit Billstedt/Horn

Das BMG bringt das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz auf den Weg. Inhalte unter anderem: mehr Medizinstudienplätze, Gesundheitskioske und die Entbudgetierung von Hausärzten. Zahlen sollen erneut die Krankenkassen.

Die Vor-Ort-Versorgung mit Hausarztpraxen und weiteren Angeboten soll nach Gesetzesplänen des Bundesgesundheitsministeriums stärker abgesichert werden. Nicht überall in Deutschland hätten Menschen die gleichen Chancen, ihre Ansprüche auf Beratung, Vermittlung von Präventionsangeboten und Versorgung zu verwirklichen, heißt es in einem Referentenentwurf des Ressorts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes sollen unter anderem Verbesserungen für Hausärzte kommen, um die Versorgung "auch künftig flächendeckend sicherzustellen".

Konkret sollen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung (Budgets) aufgehoben werden - wie schon für Kinderärzte. Zudem soll eine jährliche "Versorgungspauschale" für die Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt werden, die ständig Arzneimittel bekommen. Dies soll auch Praxisbesuche zum Abholen von Folgerezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume ermöglichen. Geregelt werden soll laut Entwurf außerdem eine "Vorhaltepauschale", wenn Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen - beispielsweise mit Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei den Praxisöffnungszeiten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Gesetzespläne bereits nach einem Treffen mit Ärztevertretern angekündigt. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, damit stehe endlich auch eine Verbesserung der Praxisversorgung und eine Stärkung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an. "Viele Arztpraxen arbeiten am Limit." Darunter leide die immer älter werdende Bevölkerung. "Das zeigt sich bei der Suche nach Facharztterminen in Städten inzwischen ebenso wie bereits bei der hausärztlichen Versorgung auf dem Land." Die überfälligen Strukturreformen dürften im Kabinett nun auf keinen Fall weiter verzögert oder gar blockiert werden.

Laut Entwurf sollen in Regionen und Stadtteilen mit vielen sozial benachteiligten Menschen auch "Gesundheitskioske" als leicht zugängliche Beratungsangebote für Behandlungen und Prävention etabliert werden können. Das "Initiativrecht" dazu liege bei den Kommunen, genutzt werden könnten auch bestehende Räumlichkeiten oder Busse. Die Kosten sollen zu 74,5 Prozent die gesetzlichen Kassen tragen, zu 5,5 Prozent die private Krankenversicherung und zu 20 Prozent die Kommunen. Im Jahr 2025 könnte es geschätzt bundesweit 30 Kioske geben, bis 2028 etwa 220.

Verbessert werden sollen laut dem Entwurf zudem psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche "eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten" für entsprechende Praxen.

Der Entwurf sieht angesichts von Nachwuchsmangel auch eine Förderung für mehr Medizinstudienplätze vor. Dafür sollen für jeden von einem Land finanzierten Platz zwei weitere Studienplätze finanziert werden. Dazu solle ein Fonds eingerichtet werden. Gespeist werden soll er demnach aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenkassen.

GKV warnt vor steigenden Beiträgen

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, betonte in einem Statement: "Dieser Gesetzesentwurf ist vor allem ein Ausgabensteigerungsgesetz zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung."

Ein echter Lichtblick für die Versicherten seien die Ansätze zur konkreten Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. "Hierzu zählen Anreize und Vorgaben zum Beispiel hinsichtlich der besseren Erreichbarkeit der Praxen, der bedarfsgerechten Versorgung von pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten oder auch die konsequente Nutzung digitaler Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte."

Die Finanzierung der Schulen und Universitäten sei eine Kernaufgabe des Staates, "die bei neuen Medizinstudienplätzen aber künftig zu zwei Dritteln von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden soll." Auch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen würden Steuern zahlen, damit der Staat seinen Aufgaben nachkommen kann, so Stoff-Ahnis. "Die jetzt geplante Ausgestaltung der Gesundheitskioske wäre (...) im Kern kommunale Sozialarbeit und müsste deshalb auch primär von den Kommunen und nicht, wie vorgesehen, vor allem aus den Krankenkassenbeiträgen der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgebenden bezahlt werden."

Mit der sogenannten Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte sollten deren Einnahmen um viele hundert Millionen Euro steigen, betonte Stoff-Ahnis weiter. Die jetzigen Pläne würden sogar dafür sorgen, dass die ländlichen Räume für die Ärztinnen und Ärzte an Attraktivität weiter verlieren, "da die zusätzlichen Finanzmittel in erster Linie in eher überversorgte Ballungsräume fließen sollen."

Erster GKV-Tag: "Nachhaltige Finanzierung"

In diesem Jahr würden die gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung ihrer Versicherten 314 Milliarden Euro ausgeben, teilte die GKV in einer weiteren Mitteilung am heutigen Dienstag und ersten GKV-Tag mit. Dieser findet zur Image-Stärkung des Verbandes einmal pro Quartal statt und wird von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt.

"Die Ausgaben steigen seit Jahren stärker als die Einnahmen und es sind keinerlei Anzeichen zu erkennen, dass die Politik die daraus resultierende Beitragsspirale stoppen möchte. Im Gegenteil, weitere Honorarerhöhungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, zusätzliche Gelder für Kliniken und höhere Preise für Arzneimittel sind von der Politik bereits angekündigt worden – und bezahlen müssen das die Versicherten und Arbeitgebenden über ihre Krankenkassenbeiträge", erklärte der GKV-Spitzenverband.

Quelle: dpa/Bibliomed

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