Bis zum 14. Juni 2024 müssen alle Gesundheitseinrichtungen, die im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eine Förderung erhalten, dem DigitalRadar Auskunft geben. Dabei handelt es sich um den aktuellen Stand ihrer technischen Anwendungen und deren prozessuales Zusammenspiel, das teilte das Konsortium "DigitalRadar Krankenhaus" mit.
Bei der ersten Erhebung 2021 hatten 1.624 Krankenhäuser, damit 91 Prozent aller Plankrankenhäuser, eine Selbsteinschätzung abgegeben, unter anderem zu ihren klinischen Prozessen, den Gegebenheiten des Informationsaustausches oder der Patientenpartizipation. Die bevorstehende Erhebung diene nach 2021 dazu, den aktuellen Stand der digitalen Infrastruktur erneut zu bewerten und die Fortschritte der vergangenen drei Jahre zu messen. Relevant sei die Erhebung vor allem für die Häuser, die im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds Projekte umsetzten, betonte Konsortialsprecher Volker Amelung - aber auch für diejenigen, die sich im nationalen und internationalen Vergleich auf den Prüfstand der "digitalen Zukunftsfähigkeit" stellen wollen.
Das Konsortium "DigitalRadar Krankenhaus" ist im Mai 2021 vom Bundesgesundheitsministerium mit der Evaluierung des Reifegrads der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung nach § 14b KHG beauftragt worden. Projektpartner sind HIMSS Europe, inav – Institut für angewandte Versorgungsforschung, Lohfert & Lohfert, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und die Universität St. Gallen. Für geförderte Krankenhäuser ist die Messung des digitalen Reifegrads gemäß KHZF-Anforderungen obligatorisch.