DRG|Forum 2024

Pflegepersonalbemessung in der Warteschleife

  • DRG-Forum
Pflegepersonalbemessung in der Warteschleife
Ingo Böing © Regina Sablotny/Tobias Rücker

Die Pflegepersonalbemessung soll im Sommer in Kraft treten – oder auch nicht. Die Selbstverwaltungspartner sind sich uneins: Kassenseite und Bundesländer haben noch einige Kritikpunkte. Die Pflegeberufsverbände hingegen werben für eine schnelle Einführung.

Für die Einführung der in der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) enthaltenen „Pflegepersonalregelung“ (PPR 2.0) sei ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen, skizzierte die Leiterin des Referats für Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung, Krankenhausfinanzierung und Personal im Krankenhaus des Bundesministeriums für Gesundheit, Katharina Hoffmann, die gesetzlichen Grundlagen auf dem DRG|Forum 2024:

  • Erprobungsphase (§ 137k Absatz 2 und 3 SGB V)​
  • Einführungsphase (§ 137k Absatz 4 SGB V)​
  • Konvergenzphase (§ 137k Absatz 5 SGB V)​
  • Wissenschaftliche Weiterentwicklung (§ 137l SGB V)​

Im Rahmen der Erprobungsphase seien zwei „Piloten“ gestartet worden. Ein Pilot – inzwischen beendet – habe ein Konzept erprobt, um die angemessene Personalausstattung auf bettenführenden Stationen der nichtintensivmedizinischen somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern sowie der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern zu ermitteln.

Der zweite Pilot laufe gerade, so Hoffmann, und beinhalte die Entwicklung und modellhafte Erprobung eines Verfahrens zur Ermittlung einer angemessenen Personalausstattung auf bettenführenden Stationen der intensivmedizinischen somatischen Versorgung von Erwachsenen.

„Wir befinden uns aktuell in der Einführungsphase“, erklärte die Ministeriumsvertreterin. In dieser würde die Zahl der eingesetzten und abhängig vom Pflegebedarf einzusetzenden Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung von Erwachsenen und Kindern auf bettenführenden Stationen der somatischen Versorgung ermittelt. Die Ergebnisse daraus sollen einfließen in die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), die eigentlich im Sommer in Kraft treten soll.

„Wann die Konvergenzphase startet, ist bislang völlig offen. Dies sollte ursprünglich sehr schnell erfolgen nach Einführung der PPR 2.0. Es wird aber noch deutlich länger dauern“, sagte Hoffmann.

Ein Grund dafür sei weiterer Prüfbedarf, so hätten die Bundesländer zwei Kritikpunkte hervorgehoben: den sehr hohen Dokumentationsaufwand und die Kürze der Einführungsfristen.

Deutliche Kritik an der Ausgestaltung der PPBV äußerte die Leiterin des Referats Krankenhauspersonal/Qualitätssicherung im GKV-Spitzenverband, Mechtild Schmedders. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Juni 2024 sah sie als nicht umsetzbar an. Die PPR 2.0 enthalte terminologische Unschärfen, Widersprüche und Lücken. Sie sei außerdem „extrem bürokratisch“. Sie schaffe somit keine Entlastung, sondern zusätzliche Belastung. „Das Instrument hat inhaltliche fachliche Mängel, ist nicht voll digitalisiert und soll ohne Konsequenzen eingeführt werden. Wir Kassen wollen eine Pflegepersonalbemessung, aber bitte eine, die diese Probleme vor dem Start schon gelöst hat.“

Notwendig seien „kluge Konzepte“, um mit weniger Personal eine hohe qualitative Versorgung sicherzustellen. Schmedders legte nach: „Ich habe eine Idee, die eine Lösung für alle bietet.“ Wie diese Idee aussieht, wollte sie den Anwesenden indes nicht verraten.

Ganz im Gegenteil dazu warb der Referent für Pflege im Krankenhaus des Deutschen Bundesverbands für Pflegeberufe (DBfK), Ingo Böing, dafür, die PPBV jetzt einzuführen, denn sie sei „beste Signal für die Berufsgruppe der Pflege“.

Warum die schnelle Einführung der PPBV wichtig sei, erläuterte Böing anhand von drei Thesen:
Erstes helfe die PPBV bei der Fachkräftesicherung. Es herrsche ein breiter Konsens, dass das Instrument helfe, die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Pflegberufes zu steigern. Mithilfe der PPBV ließen sich unter anderem regionale, versorgungsspezifische und fachbereichsbezogene Personalbedarfe ermitteln​, datenbasiert ein Qualifikationsmix entwickeln, evaluieren und anpassen sowie die Berufszufriedenheit steigern.

Zweitens beschleunige die PPBV die Digitalisierung in der Pflege. So werde die digitale Ausleitung aus der Regeldokumentation voraussichtlich ab 1. Juli 2024 möglich sein. Außerdem könnten prospektive Aussagen können getroffen werden. Und sie werde „entbürokratisieren“, so Böing und widersprach damit Schmedders Vorwurf extremer Bürokratie.

Drittens werde die PPBV die pflegefachliche Weiterbildung fördern. Sie bringe nicht nur die Akademisierung voran, sie biete pflegefachliche Indikatoren zur Einstufung und ermögliche eine Weiterentwicklung mit vermehrten pflegediagnostischen Assessments​. Außerdem ließen sich mithilfe der PPBV bundeseinheitliche Definitionen und Standards regeln.​

Böing warb dafür, dass das Pflegemanagement die verbleibende Zeit bis Sommer nutzen solle, um die Einführung zu koordinieren und vorzubereiten.

Autor

 Mark Sleziona

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich