Krankenhausreform

KHVVG wird am Donnerstag im Bundestag beraten

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KHVVG wird am Donnerstag im Bundestag beraten
© Deutscher Bundestag/Henning Schacht

Laut Tagesordnung des Bundestags wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am Donnerstag, den 27. Juni, erstmals im Parlament besprochen. Nach der Sommerpause soll das Gesetz dann endgültig verabschiedet werden. Dass es wie geplant Anfang 2025 in Kraft tritt, gilt mittlerweile als unwahrscheinlich. Viele Details und die Auswirkungen der Reform sind noch nicht absehbar. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will auf Basis eines Leistungsgruppensystems Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser einführen. Außerdem will der Bund mit dem Level 1i eine neue Krankenhausform einführen, die vor allem über Zuschläge finanziert wird. 

Die Leistungsgruppen basieren zum großen Teil auf den gerade in Nordrhein-Westfalen eingeführten Leistungsgruppen – und deren Qualitätsvorgaben. Vier weitere Leistungsgruppen (zum Beispiel Notfallmedizin) soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nachliefern, ebenso wie die Berechnung zur Vorhaltepauschale. Der dafür vorgegebene Abgabetermin September ist denkbar knapp. Ob bis dahin eine belastbare und einigermaßen konsentierte Rechenmaschine da ist, bleibt abzuwarten. 

Die Bundesländer sollen dann die Leistungsgruppen per Landesgesetz umsetzen und die Vorhaltepauschalen sollen ab 2029 regelhaft fließen – so der Plan des Ministers. Doch momentan kritisieren die Länder den Entwurf scharf – sie monieren einen zu großen Eingriff des Bundes in die Planungspolitik. Mehrere CDU-geführte Bundesländer drohen mittlerweile offen mit einer Verfassungsklage.

Autor

 Jens Mau

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