Die Krankenhausreform nimmt Fahrt auf. Ministerin Nina Warken zeigt sich kompromissbereit – doch zentrale Streitpunkte wie InEK-Grouper oder Vorhaltepauschale bleiben bestehen.
Nachdem sich Bund und Länder in Berlin zu Verhandlungen über Anpassungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) getroffen haben, zeigten sich beide Seiten zuversichtlich, dass ein Entwurf des Reformgesetzes bis Mitte des Monats vorliegen könnte. Das Vertrauen der Länder in die neue Chefin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist so groß, dass sie nicht mehr auf eine Zustimmungspflicht bei dem Gesetz pochen.
Klar ist: Entscheidende Fristen – wie im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung angekündigt – werden um ein Jahr verlängert. 2026 und 2027 soll die Krankenhausreform erlösneutral zur Anwendung kommen, 2028 und 2029 ist die Konvergenzphase, erst 2030 wird das System scharf geschaltet.
BMG-Chefin Nina Warken bekräftigte, dass die Leistungsgruppen mit dem Grouper des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zugeteilt werden. Länderminister der Union hatten stattdessen den NRW-Grouper gefordert. Sie betonte außerdem, dass sie den Ländern bei deren Forderung nach Ausnahmen entgegenkommen werde. Ihre Botschaft: Die Kriterien müssten zwar grundsätzlich eingehalten werden, doch werde man den Kliniken im Zweifel mehr Zeit gewähren, sie zu erfüllen.
Laumann: "Genug Zeit zum Nachsteuern“
„Die Vorhaltepauschale wird bleiben“, unterstrich die Gesundheitsministerin. Einige unionsgeführte Bundesländer (CDU/CSU) hatten das zentrale Finanzierungsinstrument des KHVVG zuvor infrage gestellt. Auch Teile der Selbstverwaltung – beispielsweise die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und einige Kassenvertreter – lehnen das komplexe Instrument ab. Vorhaltepauschalen-Kritiker Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte sich in Berlin derweil gelassen. Durch die Konvergenzphase bis einschließlich 2028 bleibe genug Zeit, um die Auswirkungen zu evaluieren. „Gegebenenfalls kann man dann nachsteuern“, erklärte der NRW-Gesundheitsminister vielsagend.
Beim strittigen Thema Fachkliniken blieb die Bundesgesundheitsministerin vage. Einerseits werde sie die Definition für Fachkliniken so ausarbeiten, dass die Versorgung auf dem Land gesichert werde, andererseits könne „nicht jedes Krankenhaus eine Fachklinik werden“. Bei der möglichen Anerkennung von Kooperationen weit auseinander liegender Häuser dämpfte sie die Hoffnung. Verantwortlich für die Definition der Fachkrankenhäuser ist derzeit das InEK.
Melanie Schlotzhauer (SPD) zeigte sich nach dem zweistündigen Treffen ebenfalls zufrieden. Hamburgs Gesundheitssenatorin betonte, dass Bund und Länder bei den Themen Soforttransformationskosten, bei der Ausgestaltung des Transformationsfonds und bei den Ausnahmeregelungen Fortschritte erzielt hätten. Schlotzhauer zeigte sich zuversichtlich, dass die SPD im Bund und in den Ländern die Reformkorrektur mittragen werde.