Krankenhausreform

Hessen will auf Leistungsgruppen umstellen

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Hessen will auf Leistungsgruppen umstellen
VKD-Vorstand der Landesgruppe Hessen mit Hubert Connemann, Pelin Meyer, Volkmar Boelke, Dirk Fellermann und Stefan Gröger (v. li.) © VKD Hessen

Anders als andere Bundesländer hat Hessen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die große Krankenhausreform bisher weder abgelehnt, noch absolut befürwortet – es ist einen Mittelweg gefahren. Nach dem Motto: „Diese Reform ist nicht perfekt, aber besser als keine.“ Das unterstrich auch Ben Michael Risch, Referatsleiter im Hessischen Gesundheitsministerium, bei der Jahrestagung der Landesgruppe Hessen des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Im Zuge des Ringens um die Eckpunkte zur Reform sei „auch unser Kontakt zum BMG durchaus formaler geworden.“ Doch er gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mit geringen Änderungen kommen wird, so Risch. „Dass man da in den Vermittlungsausschuss geht, halte ich für unwahrscheinlich“

Landeskrankenhausgesetz auf Leistungsgruppen umstellen

Wie das Land Hessen sich auf die Reform vorbereitet, obwohl – vom Grouper für die Leistungsgruppen bis hin zur Finanzierung über den Transformationsfonds – noch Vieles nebulös ist, erläuterten Risch und Heiko Müller von der vom Landesgesundheitsministerium beauftragten Hessen-Agentur. Ganz frisch ist beispielsweise der Entwurf für eine Änderung des Hessischen Landeskrankenhausgesetzes. Seit gestern liege der neue Gesetzentwurf vor, verriet Risch. Darin nehme man die Umstellung von Fachabteilungen auf Leistungsgruppen vor.

Hessen sei zudem das einzige Bundesland, das die für künftige Leistungsgruppen notwendigen Facharztqualifikationen bereits erhoben habe. Wenn der Grouper tatsächlich kommt, werde sich zeigen, wie nah oder fern die Sortiersystematik in Hessen an der des Bundes sei. „Vermutlich sind wir gar nicht weit voneinander entfernt“, so Risch. 
Sicher müssten auch unangenehme Entscheidungen getroffen werden. „Wir bekommen vom Bund eine Mindestfallzahl vorgegeben. Wenn es heißt, in einem Versorgungsgebiet wird es maximal sechs Versorgungsaufträge geben, dann werden dort Aufträge wegfallen. Wir wollen es aber mit dem Krankenhausplan in eine verlässliche, transparente Struktur bringen.“

Holzschnittartige Annäherung an die Leistungsgruppen

Die Erhebung der Hessen-Agentur zeigt: Die erhobenen 109 hessischen Krankenhausstandorte streben in Summe Versorgungsaufträge für 1.740 Leistungsgruppen an. Das wären im Schnitt 16 Leistungsgruppen pro Krankenhaus. Bei Allgemeinkrankenhäusern wären es 23 Leistungsgruppen pro Haus und bei den Fachkrankenhäusern 4 pro Haus. In der Mehrzahl der Häuser, zu 94 Prozent, würden die Leistungen jeweils bereits erbracht, nur in 6 Prozent der Fälle wäre ein entsprechendes Leistungsangebot erst in Planung. „Wir erwarten eine etwas holzschnittartige Annäherung zu der Zahl der angestrebten Leistungsgruppen“, sagte Heiko Müller von der Hessen-Agentur. 

Ungenauigkeiten gibt es bei den Qualitätskriterien als Voraussetzung, um eine Leistungsgruppe anbieten zu dürfen: Je nachdem wie eng oder weit man dabei die Definition fasst, steigt oder fällt die Zahl der Häuser, die das erfüllen würden, erheblich. „Definieren wir das eng, würde fast die Hälfte der Standorte die Kriterien nicht erfüllen“, so Müller. „Definieren wir es weiter, würden 88 Prozent der Standorte die Bedingungen erfüllen.“  Man brauche hier auf jeden Fall einen einheitlichen Weg, sagte Risch. „Es wäre ein Fiasko, wenn wir die Hälfte aller Leistungsgruppen da verlieren würden. Es ist unser Interesse, die Leistungsfähigkeit der hessischen Krankenhäuser zu erhalten. Aber wir werden auch stärker gegen Gelegenheitsversorgung vorgehen.“

Transformationsfonds besser später starten

Unklar ist ebenfalls noch, wann und wie der geplante Transformationsfonds genau greifen wird. Aus der Prüfzusage der Bundesregierung würden sich zwei Varianten ergeben: Entweder beginne der Transformationsfonds bereits früher, schon zum 1. Januar 2025. Die Antragsfrist für den Strukturfonds II würde dann aber auch nicht bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Oder aber – das ist Variante 2: Der bisherige Strukturfonds II läuft bis 31. Dezember 2025 und geht dann ab 1. Januar 2026 in den Transformationsfond über. „Wir würden Variante 2 bevorzugen“, sagte Jörg Gruno, Referatsleiter im HMFG. Von den 25 Milliarden Euro, die der Bund - beziehungsweise die Krankenkassen - in den Transformationsfonds zahlen sollen, würden die hessischen Krankenhäuser laut Königsteiner Schlüssel 1,84 Milliarden Euro bekommen.

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Autor

 Lena Reseck

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