Krankenhausreform

Absetzbewegungen aus Hessen

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Absetzbewegungen aus Hessen
Reinhard Schaffert

 "Die aktuell vorliegende Fassung ist mit erheblichen Mängeln behaftet, so dass sie auch nicht verabschiedet werden darf“, so der Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen Achim Neyer zum Entwurf des Krankenhausreformgesetzes (KHVVG). Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat mit einer dann raschen Anpassung an eine qualitätsorientierte und nachhaltige Krankenhausreform, die der aktuelle Entwurf nicht biete, sei dringend erforderlich. Das ist ein deutliches Votum aus Hessen, dem Bundesland, das sich bisher eine Zustimmung zum Vermittlungsausschuss offengehalten hat und so bei der Abstimmung im Bundesrat am 22. November zum Zünglein an der Waage für die Reform werden könnte. Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) befürwortete die Zustimmung zum Gang vor den Ausschuss, kündigte allerdings an, sich eng mit Koalitionspartner SPD abstimmen zu wollen.

Mit der Stellungnahme einiger Bundesländer aus der vergangenen Woche gebe es bereits Vorlagen, sodass sich ein Vermittlungsverfahren auch nicht über Monate hinziehen müsse, teilt nun der Klinikverbund Hessen mit. "Es wäre dafür lediglich ein gewisses konstruktives Maß des noch übergangsweise im Amt befindlichen Bundesgesundheitsministers erforderlich, damit eine zukünftige Regierung dann nicht nur noch die Aufgabe hat, den Scherbenhaufen zusammenzukehren, was insbesondere im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden in den Kliniken verheerend wäre", betont Neyer.

Klinikverbund nennt mögliche Szenarien zur Krankenhausreform 

In der Mitteilung heißt es weiter: Doch auch wenn das Vermittlungsverfahren nicht rechtzeitig vor Neuwahlen zum Abschluss komme, gebe es Alternativen. "Lauterbachs Revolution von oben wäre gescheitert und doch brauchen wir dringend Reformen der Gesundheitsversorgung, das ist unbestritten. Deshalb sollten die Länder ein Scheitern dann als Chance nutzen um ohne Vorgaben des Bundes ihre Krankenhausstrukturen aus eigener Hand für die Zukunft aufzustellen und zu reformieren“, so Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. 

"Die Länder sind in der Lage und haben die rechtlichen Möglichkeiten, zumindest das Kernelement der Reform – die Krankenhausplanung über Leistungsgruppen – selbst umzusetzen. Das hat Nordrhein-Westfalen bewiesen“, stellt Schaffert fest. In einigen Ländern, insbesondere in Hessen, seien entsprechende Planungen zur Vorbereitung der Reform bereits weit fortgeschritten und es gebe sowohl die Datengrundlagen der Krankenhäuser als auch die Kommunikationsstrukturen mit den Akteuren. Der Wille, die Krankenhausreform in Hessen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten umzusetzen, sei sowohl bei der Landesregierung als auch bei den Krankenhäusern vorhanden. Dieser Prozess könnte aber auch ohne den bundesgesetzlichen Rahmen fortgesetzt werden. 

Autor

 Lena Reseck

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