„Die Reform ist zu eng gestrickt und nicht konsistent“, sagte die Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium, Sonja Optendrenk, auf dem Kongress Zukunft Gesundheit in Wiesbaden. Man stehe grundsätzlich zur Reform, auch vom Grundsatz der Leistungsgruppen wolle man nicht abweichen. „Aber auch kleine Änderungen können große Wirkung haben.“
DRG-System: Umbau möglicherweise nicht nötig
Allerdings fordert Optendrenk, die Vorhaltefinanzierung vorerst auszusetzen – einerseits, um mehr Zeit für die Umsetzung der Reform zu gewinnen, andererseits, um gegebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut über deren Notwendigkeit zu diskutieren. Es sei denkbar, dass die Krankenhauslandschaft in einigen Jahren bereits so weit angepasst ist, dass ein erneuter Umbau DRG-Systems nicht mehr notwendig ist, sagte die Staatssekretärin. Die Vorhaltefinanzierung ist allerdings als ein Kernstück der Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der Schlüssel zu der von ihm proklamierten Entökonomisierung des Krankenhausbereichs.
Krankenhausreform: Länder sollen Änderungen durchsetzen
Optendrenk regte zudem eine Debatte über das Pflegebudget an, weil dieses nicht zum neuen System passe. Kein Krankenhaus, das eine Leistungsgruppe verliere, stelle Pflegepersonal frei, wenn dieses durchfinanziert werde. Notwendig sei auch eine finanzielle Stabilisierung der Kliniken, sonst drohe Unterversorgung in einigen Regionen. Optendrenk hofft, dass die bei den Koalitionsverhandlungen beteiligten Landespolitiker Änderungen an der Krankenhausreform durchsetzen können.
Neyer fordert Änderungen beim Transformationsfonds
Auch der Vorsitzende des Klinikverbundes Hessen, Achim Neyer, betonte, dass die Reform dringend notwendig sei, aber inhaltlich angepasst werden sollte. Änderungen fordert er beim Transformationsfonds, da er beisipelsweise das zentrale Thema der Altersrückstellungen der Kliniken nicht ausreichend berücksichtige.
Der neue Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband, Johannes Wolff, warnte indes vor weiteren Kostensteigerungen und erwartet auch von einem neuen Gesundheitsminister "neue Härten". Die Vorhaltefinanzierung könne erst Wirkung entfalten, wenn es tatsächlich Mindestvorhaltezahlen gibt. Zudem sollte die Vorhaltefinanzierung – zumindest zu einem Teil – bevölkerungsabhängig gestaltet sein.