Krankenhausfinanzierung

ÄKWL: Kein „weiter so“ bei den DRG

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ÄKWL: Kein „weiter so“ bei den DRG
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Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert die neue Bundesregierung zu einer Reform des DRG-Systems auf. Das Fallpauschalensystem genüge nicht den Ansprüchen an eine adäquate und leistungsgerechte Vergütung von Krankenhausleistungen, betont ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. Ein „weiter so“ dürfe es bei der Krankenhausfinanzierung nicht geben. Stattdessen spricht sich die ÄKWL für ein nachhaltiges Krankenhausvergütungssystem aus, das mögliche Fehlsteuerungen – wie hohe Vorhaltekosten, niedrige Auslastungen der Häuser oder Personalabbau – beseitige. 

­­­Anlass zum Appell der ÄKWL geben die in den Sondierungsgesprächen zwischen SPD, Bündnis Grüne und FDP getroffenen Vereinbarungen, dass das Fallpauschalensystem zur Krankenhausfinanzierung in den Bereichen Geburtshilfe, Notfallversorgung sowie Kinder- und Jugendmedizin zukünftig weiterentwickelt werden solle. „Das kann lediglich ein erster Schritt sein. Erfreulicherweise haben die potenziellen Koalitionspartner bei den Sondierungen die Konstruktionsfehler des DRG-Systems erkannt, aber nun muss die kommende Bundesregierung auch den Weg konsequent weitergehen und dies im Koalitionsvertrag fixieren“, verdeutlicht Gehle. 

Autor

 Anika Pfeiffer

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