Krankenhausreform

Ampel ist mit dem KHVVG fertig

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Ampel ist mit dem KHVVG fertig
© gettyimages/fhm

Die Regierungsparteien haben sich auf eine finale Version des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geeinigt. Einer Verabschiedung im Parlament Ende nächster Woche (2. und 3. Lesung) steht demnach nichts mehr im Weg.

Auf einer Pressekonferenz in Berlin bezeugten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Andrew Ullmann (FDP) die Einigung. Neu ist, dass Krankenhäuser in bestimmten Fällen nun auch ambulante fachärztliche Versorgung übernehmen dürfen. „Fachärzte können aus kleinen Häusern heraus praktizieren und so die Lücken, die der Fachärztemangel geschlagen hat, schließen“, erklärte Karl Lauterbach. In der Ärzteschaft hatte zuletzt schon die Erlaubnis für Kliniken, ambulante allgemeinärztliche Leistungen anzubieten, für Entrüstung gesorgt. Die Möglichkeit zur ambulanten fachärztlichen Versorgung sollen Kliniken allerdings nur in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten bekommen – und nur Sicherstellungshäuser und Häuser der sektorübergreifenden Versorgung (Level 1i) seien dazu befugt.

Indexjahre für Leistungsgruppen sind 2023 und 2024

Mit dem KHVVG soll außerdem die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments für Klinikärzte gestartet werden, an dem die Bundesärztekammer und der Marburger Bund beteiligt sind. eine weitere Änderung: Die Indexjahre für die Zuweisung der Leistungsgruppen werden 2023 und 2024 sein, so will der Gesetzgeber vermeiden, dass Kliniken jetzt noch in den Menge gehen, um eine größere Vorhaltepauschale zu bekommen. 

PKV soll für Transformationsfonds zahlen

Darüber hinaus wollen die Regierungsparteien die Private Krankenversicherung (PKV) an den Kosten für den geplanten Transformationsfonds beteiligen. Die Hälfte des 50-Milliarden-Euro-Topfs soll bekanntlich mit Versichertengeldern finanziert werden. Sieben bis acht Prozent davon – so hoch ist der Anteil der PKV am Krankenhausbudget – soll die PKV berappen. Die Ampel hofft auf eine freiwillige Beteiligung der Privatkassen, denn sie zu zwingen, ist rechtlich schwierig. „Ich denke es nutzt dem Ansehen der PKV, wenn sie sich an der Verbesserung der Krankenhausversorgung beteiligt – und ich bin mir sicher, dass das auch geschehen wird“, bekräftigte Heike Baehrens. Verhandlungen laufen bereits. Sollte sich die PKV sträuben, müsse gesetzgeberisch nachgeschärft werden, drohte Baehrens. 

„Fehlanreize werden minimiert“

Janosch Dahmen unterstrich, dass die Reform „auch für ein hohes Maß an Transparenz sorgen wird.“ Sie sei die Grundlage für eine vernünftige Krankenhausplanung. Andrew Ullmann bemerkte, dass die Gesundheitspolitiker der Koalition – im Gegensatz zu anderen Ressorts – sehr zielführend und konstruktiv zusammengearbeitet hätten. Die Fehlanreize des bisherigen Finanzierungssystems würden durch die Reform deutlich minimiert. "Außerdem haben wir Entbürokratisierung beschlossen, das ist für uns sehr wichtig." Ullmann unterstrich außerdem die Kompromissbereitschaft des Bundes. „Wir hätten gern mehr Leistungsgruppen eingeführt, wollten aber kompatibel mit den Ländern sein und sichergehen, dass das Gesetz schnell startet.“ 

Lauterbach versprüht Zuversicht

Karl Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass das KHVVG am 22 November den Bundesrat passiert und nicht in den Vermittlungsausschuss kommt. „Wir werden mit den Ländern klarkommen, denn wir sind in vielen Punkten auf sie zugegangen. Bei der Spezialisierung konnten wir aber keine Zugeständnisse machen“, so der Minister. Hier liegt allerdings der Hase im Pfeffer, denn die Bundesländer fordern Öffnungsklauseln, um ihre Planungshoheit weiter behalten zu können. Baehrens hofft, dass die Länder gewillt sind zuzustimmen, „wenn sie jetzt die Gelegenheit haben, die Änderungsanträge zu sehen und zu durchringen“.

Außerdem würde sich die im Gesetz verankerte rückwirkende Anhebung der Landesbasisfallwerte mit Berücksichtigung der Tarifsteigerung um Monate verzögern, wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss käme, warnt die SPD-Abgeordnete. „Würde die Reform scheitern“, resümierte Lauterbach, „hätten wir geliefert“ und die Länder das Gesetz wegen einiger kleinteiliger Kritikpunkte platzen lassen. „Wir hätten einen Scherbenhaufen und die Länder müssten sich fragen, wieso die Kliniken dann in eine Insolvenzwelle laufen.“ Viele Kliniken würden jetzt noch durchhalten und hoffen, dass sich der Krankenhaussektor mit der neuen Vergütungslogik neu ordnet, so Lauterbach. 

Autor

 Jens Mau

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