AOK-Bundesverband und Marburger Bund haben sich in einem Spitzengespräch über Finanzierungsfragen und weitere Aspekte der Krankenhausreform ausgetauscht. Einig seien sich beide Seiten darin, dass die Reform von einer validen Auswirkungsanalyse begleitet sein müsse, teilt der AOK-Bundesverband mit. Dafür müsse die Ist-Situation mit Bezug auf die tatsächlich belegbaren Betten erhoben werden sowie die Effekte einer Leistungskonzentration untersucht werden.
Unterschiedliche Ansichten äußerten die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, und die erste Vorsitzende des Marburger Bunds, Susanne Johna, jedoch zum Fallpauschalensystem: Eine komplette Abkehr davon, wie vom Marburger Bund gefordert, lehnt der AOK-Bundesverband unter Verweis auf den Leistungsbezug der Vergütung ab. Im Zusammenspiel mit der geplanten Vorhaltefinanzierung würden die Krankenhäuser künftig besser in der Lage sein, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Beide Seiten stimmten darin überein, dass das Vorhaltebudget unabhängig von der Zahl der erbrachten Fälle ermittelt werden müsse, um ökonomische Fehlanreize zu vermeiden. Laut AOK-Vorschlag soll sich die Höhe der Vorhaltebudgets an der bedarfsbezogenen Zuweisung der Leistungsgruppen orientieren und somit den tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung widerspiegeln. Für den Marburger Bund ist entscheidend, dass durch die Vorhaltekostenfinanzierung alle patientennahen Personalkosten abgedeckt sind.
Als weiteres wichtiges Thema sehen beide Parteien die Entbürokratisierung. AOK-Bundesverband und Marburger Bund wollen daher auf der Fachebene gemeinsam erörtern, wie Bürokratieabbau im Zuge der Reform kurzfristig erreicht werden könnte.