Die AOK-Gemeinschaft hat das erste Halbjahr 2022 mit einem Defizit von 98 Millionen Euro abgeschlossen. Bei den Leistungsausgaben je Versicherten sei ein Anstieg von 4,7 Prozent zu verzeichnen, teilt die gesetzliche Krankenversicherung mit.
Schwere Fahrwasser für die GKV
Eine Entspannung der Finanzlage sei angesichts immer weiter steigender Ausgaben im weiteren Jahresverlauf nicht in Sicht, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. "Das aktuelle Ergebnis bestätigt unsere Befürchtungen. Die gesetzliche Krankenversicherung wird 2023 in schweres Fahrwasser kommen. Mit dem sogenannten GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz werden die größten Löcher nur notdürftig und kurzfristig gestopft - vor allem zu Lasten der Beitragszahlenden. Von einer wirklichen und nachhaltigen Stabilisierung kann aber angesichts der großen Herausforderungen für die GKV überhaupt keine Rede sein." Reimann kritisiert vor allem den mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geplanten erneuten Zugriff auf die verbliebenen Rücklagen der Kassen. Damit verletze der Gesetzgeber die organisatorische sowie finanzielle Autonomie der Kassen und verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. "Wenn jetzt nochmals auf die letzten Reserven zugegriffen wird, droht bei vielen Kassen eine Unterschreitung der Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben", so Reimann.
Unkalkulierbare Risiken befürchtet, Insolvenzen möglich
Der Zugriff auf die Reserven der gesetzlichen Krankenkassen habe die AOK-Gemeinschaft schon im vergangenen Jahr mit rund 4,2 Milliarden Euro belastet, für die GKV insgesamt waren es acht Milliarden Euro, heißt es in der Mitteilung. Bei einem weiteren Anstieg der Ausgaben könnte die Wegnahme der letzten Reserven unkalkulierbare Risiken für die gesetzlichen Krankenkassen auslösen. Folgen könnten deutlich steigende Zusatzbeiträge, die die Beitragszahlenden und Unternehmen zusätzlich zu den steigenden Energie- und Verbraucherpreisen belasten, sein, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Auch die Insolvenz einzelner Kassen sei nicht ausgeschlossen.