Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bekannt gegeben, dass der Zuschlag für die Erprobung der PPR 2.0 nach § 137k SGB V an das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG gegangen ist. Der Abschlussbericht muss Ende August auf dem Tisch liegen. Das Papier soll Grundlage für eine Verordnung sein, die Ende November kommen soll und die Einführung der PPR 2.0 regelt.
Das zweite vom Gesetzgeber beschlossene Projekt ist die perspektivische Weiterentwicklung der PPR 2.0, die – darin sind sich alle Beteiligten einig – noch viele Baustellen hat. Geregelt hat der Gesetzgeber diese Weiterentwicklung im § 137l Absatz 3 SGB V. Die Leistungsbeschreibung für diesen Forschungsauftrag hatten die Selbstverwaltungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen vorgelegt. Die Ausschreibung für ein entsprechendes Forschungsprojekt hat das BMG nun genehmigt. Die Ausschreibung ist hier zu finden. Der Auftrag soll bis Ende September dieses Jahres vergeben sein, die Ergebnisse sollen dem BMG bis Ende 2024 vorliegen.