Wie Kliniken durch Corona bedingte Erlösrückgänge in die Budgetverhandlung 2020 einbringen können, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Gesetz zum Zukunftsprogramm Krankenhäuser (KHZG) klären. Unklar bleibt allerdings, ob das Pflegebudget davon betroffen ist.
Das BMG hat eine entsprechende Formulierungshilfe in Umlauf gebracht. Demnach sollen Krankenhäuser für durch Corona bedingte Erlösausfälle entschädigt werden. Das BMG will die Verbände der Kassen und Kliniken mit dem KHZG verpflichten, bis zum 31. Dezember 2020 Kriterien für die Ermittlung von Erlösrückgängen (im Jahr 2020) festzulegen und die Höhe des Ausgleichssatzes zu vereinbaren. Dieses Instrumentarium sollen Kliniken und Kassen dann in den Budgetverhandlungen anwenden.
Für die Ermittlung der Erlöse für das Jahr 2020 müssen die Beteiligten außerdem die Ausgleichszahlungen berücksichtigen. Hierzu übermitteln die Länder den Krankenkassen eine Aufstellung über die Ausgleichzahlungen. Der GKV-Spitzenverband muss die krankenhausbezogene Information dann für die Prüfung und Ermittlung eines möglichen Erlösrückgangs zur Verfügung zu stellen.
Für durch Corona bedingte Mehrkosten wie Schutzausrüstungen können die Krankenhäuser außerdem für Patienten, die zwischen 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2021 aufgenommen werden, zeitlich befristet Zuschläge vereinbaren.
Die Regelungen des BMG stellen darüber hinaus klar, dass der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) nicht für die Vereinbarung des Erlösbudgets 2020 gilt und somit auch ein für 2018 beziehungsweise 2019 vereinbarter FDA 2020 nicht zu erheben ist. Zudem erklärt das BMG, dass der FDA 2021 nur auf die mit Fallpauschalen bewerteten Leistungen anzuwenden ist, die im Vergleich zur Vereinbarung für das Jahr 2019 zusätzlich im Erlösbudget berücksichtigt werden.
Das KHZG soll Anfang September in den Bundestag kommen. Unklar ist derzeit, ob das Pflegebudget vom Ausgleich für Corona-Mehrkosten erfasst wird.