Umstrittene 50.000-Euro-Pauschale

BMG und RKI wollen einheitliche Definition für Intensivbetten festlegen

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BMG und RKI wollen einheitliche Definition für Intensivbetten festlegen
© Werner Krueper Fotografie

Das Bundesministerium für Gesundheit strebt gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut die Festlegung einer eindeutigen Definition für die zum 1. Januar 2020 aufgestellten Intensivbetten an. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.

Die Krankenhäuser wurden mit der DIVI-Intensivregister-Verordnung vom 8. April dazu verpflichtet, einmalig die Zahl ihrer aufgestellten Intensivbetten zum Stand 1. Januar 2020 und täglich ihre betriebsbereiten Intensivbetten an das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zu melden. 

Eine gemeinsame Auswertung mit dem Robert Koch-Institut habe ergeben, dass die Meldungen der Daten zum 1. Januar 2020 keine belastbaren Aussagen zulassen und der sich aus dem DIVI-Intensivregister ergebende Stand der tatsächlich aufgestellten Betten zum 1. Januar 2020 somit nicht valide war, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung. 

Dies sei laut den Rückmeldungen der Länder insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Begriff „Intensivbett“ von den Krankenhäusern unterschiedlich definiert wird. Den Rückmeldungen der Länder sei darüber hinaus zu entnehmen, dass die Zahl der aufgestellten Betten nicht gleichgesetzt werden dürfe mit der Zahl der tatsächlich betriebsbereiten Betten, da es Intensivbetten gebe, für die zwar Fördermittel abgerufen wurden, die aber etwa aufgrund von Liefer- oder Personalengpässen (noch) nicht betriebsbereit waren. Da die anfänglichen Lieferschwierigkeiten bei Beatmungsgeräten zwischenzeitlich zumeist entfallen sind, sei davon auszugehen, dass sich die Zahl der aufgestellten sowie der tatsächlich betriebsbereiten Betten mittlerweile annähert, heißt es weiter. 

Die Krankenhäuser erhalten für jedes zusätzliche Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit eine Pauschale von 50.000 Euro, um Engpässe in der Versorgung von Covid-19-Patienten zu vermeiden. BMG-Staatsekretär Thomas Steffen hatte in einem Schreiben an die Länder auf erhebliche Abweichungen hingewiesen: Es fehlten 7.305 Intensivbetten, "die auf Grund der ausgezahlten Förderbeträge rein rechnerisch aber vorhanden sein müssten", hieß es. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte empört auf die Vorwürfe, Kliniken hätten ungerechtfertigt Gelder für Intensivbetten erhalten, reagiert. „Es gibt keinen Anlass, die Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den Aufbau von Intensivkapazitäten mit Beatmungsgeräten in den Krankenhäusern als nicht nachvollzieh- oder erklärbar darzustellen", erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Auch der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) wies die Vorwürfe zurück.

Autor

 Christina Spies

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