Klinikfusion

Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss in Bielefeld und Gütersloh

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Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss in Bielefeld und Gütersloh
© marcus glgoer

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Sankt Elisabeth Hospital GmbH in Gütersloh durch die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen aus der benachbarten Stadt Bielefeld freigegeben. Beide Krankenhausträger führen jeweils drei Standorte im Nordosten von Nordrhein-Westfalen. Der Zusammenschluss wurde freigegeben, da neben den Beteiligten in beiden Gebieten noch andere große Wettbewerber aktiv sind, so das Kartellamt. In Bielefeld sei das insbesondere das Klinikum Bielefeld und in Gütersloh das Klinikum Gütersloh.

Ursprünglich hatte die Sankt Elisabeth Hospital GmbH 2019 geplant, sich mit dem städtischen Klinikum Gütersloh zusammenzuschließen. Diesen Zusammenschluss der beiden einzigen Allgemeinkrankenhäuser in Gütersloh, Sankt Elisabeth Hospital und Klinikum Gütersloh, hatte das Bundeskartellamt kritisch gesehen: „Auch in der näheren Umgebung von Gütersloh hätten bei Vollzug dieses Zusammenschlusses die Patientinnen und Patienten im Wesentlichen nur auf Krankenhäuser der Cura-Gruppe, mit der das Sankt Elisabeth Hospital bisher schon verbunden ist, ausweichen können.“ Daraufhin nahmen die Klinikträger von dem damaligen Vorhaben Abstand.
Stattdessen hat sich das Sankt Elisabeth Hospital nunmehr umorientiert zu der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen, deren Betriebsstätten sich nicht unmittelbar in Gütersloh befinden, sondern in den nahe gelegenen Städten Bielefeld, Herford und Rheda-Wiedenbrück. 

Mehr zum Thema:

Interview mit Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Das Kartellrecht steht großen Krankenhäusern nicht im Weg" 

 

Autor

 Jens Mau

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