Zwist um Meistbegünstigungsklausel

Bundesrat schickt BEEP in den Vermittlungsausschuss

  • Krankenhausreform
Der Bundesrat hat das Pflegegesetz BEEP in den Vermittlungsausschuss geschickt. Grund dafür ist die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel.
Der Bundesrat hat das Pflegegesetz BEEP in den Vermittlungsausschuss geschickt. Grund dafür ist die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel. © Getty Images/Simon McGill

Der Bundesrat hat das nicht zustimmungspflichte Gesetz für Befugniserweiterung in der Pflege in den Vermittlungsausschuss geschickt. Grund dafür ist das Sparpaket für Krankenkassen, indem die Streichung der Meistbegünstigungsklausel enthalten ist.

Für die Krankenhäuser bleibt das 2025 ein Wechselbad der Gefühle. Heute hat der Bundesrat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beraten und erwartungsgemäß in einem Entschluss deutlichen Änderungsbedarf formuliert. Die 2.000-Meter-Regel soll ebenso geändert werden, wie die erforderliche Zustimmung der Krankenkassen zu Ausnahmeregeln bei der Leistungsgruppenvergabe. Was am Ende des parlamentarischen Prozesses herauskommt, ist Anfang Februar klar.

Vermittlungsausschuss: Protokollerklärung des BMG reichte nicht

Doch deutlich höhere Wellen schlug das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), in dem das kleine Sparpaket für Krankenkassen steckt. Gegen die Streichung der Meistbegünstigungsklausel, die bei Kliniken bis zu 1,8 Milliarden Euro pro Jahr sparen soll, agitierten gleich mehrere Landesgesundheitsminister. BMG-Staatssekretär Georg Kippels pochte im Bundesrat hingegen auf die Einsparung und versprach eine Protokollerklärung, die im Laufe der Sitzung vom Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geliefert werden sollte. Doch das half nicht. Der Bundesrat schickte das nicht zustimmungspflichtige Gesetz nach einem entsprechenden Antrag des Landes Thüringen in den Vermittlungsausschuss. Dies ist möglich, wenn die Kammer mit  absoluter Mehrheit (35 Stimmen) dafür stimmt. Nun verzögert sich das Pflegegesetz und die Frage, was Kliniken 2026 an Finanzmitteln einplanen können, bleibt ungeklärt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach unmittelbar danach von einem „schlechten Signal“. Die Entscheidung werfe „einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden“. Vor genau einem Jahr hatte der Bundesrat das ebenfalls nicht zustimmungspflichtige Krankenhaustransparenzgesetz von Karl Lauterbach (SPD) in den Vermittlungsausschuss geschickt. Das trat dann erst (unverändert) vier Monate später in Kraft.

Diffuse Lage für Klinikmanager

Für die Kliniken bleibt die Gesetzeslage konfus. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat auf seiner Startseite mittlerweile den DRG-Katalog für 2026 veröffentlicht. Früher kam der Katalog im September, zuletzt im Oktober und nun – angesichts der Hybrd-DRG und der Krankenhausreform – Ende November. Die Kliniken bringt das in Bedrängnis. Einerseits, weil nur wenige Tage bleiben, um sich auf die Abrechnungspraxis 2026 einzustellen. Andererseits weil vieles unklar bleibt. Es gibt zwei Preislisten für die Hybrid-DRG und einen zerlegten DRG-Katalog, in dem die Vorhaltepauschalen berechnet sind. Auch eine Variante mit und ohne Streichung der Meistbegünstigungsklausel existiert. Erst wenn das KHAG wirklich beschlossen ist (Februar) bekommen die Kliniken kurzfristige Planungssicherheit. Dann dürften als nächstes die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfung durch die Medizinischen Dienste für Spannung sorgen. 
 

Autor

 Jens Mau

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