Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) verabschiedet.
Vorausgegangen war eine Protokollerklärung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Die Streichung der Meistbegünstigungsklausel für 2026 bleibt bestehen, in den Folgejahren wird die damit verbundenen Mindereinnahmen der Kliniken von rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr jedoch abgemildert. Dafür soll der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Wert für 2026 zugrunde gelegt werden. Für die somatischen Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtung hat das BMG eine Zusatzregelung zugesagt: Die Bundespflegeverordnung soll zeitnah angepasst werden.
Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossene Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken im November in den Vermittlungsausschuss geschickt. Einziger Grund waren die Streichung der Meistbegünstigungsklausel. Mit dem Kompromiss können nun auch die Neuregelung für die Pflege wie geplant im Januar in Kraft treten.
Bevor der Kompromiss wirksam werden kann, müssen Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Im Bundestag ist die Abstimmung für den 19. Dezember vorgesehen. Gleich im Anschluss, am selben Tag, entscheidet dann auch der Bundesrat, ob er das Gesetz billigt oder Einspruch einlegt.
Mehrere Krankenkassen haben erklärt, dass sie die Zusatzbeiträge nach dem Jahreswechsel über den für 2026 vereinbarten Durchschnittswert von 2,9 Prozent hinaus anheben werden.
Parallel arbeitet die von der Gesundheitsministerin berufene Finanzkommission Gesundheit an Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze. Die Ergebnisse sollen Ende März vorliegen.


