Transformationsfonds

Bestandsinvestitionen mit KHTF-Geld sind erlaubt

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Der Gesundheitsausschuss hat das KHAG gebilligt.
Der Gesundheitsausschuss hat das KHAG gebilligt. Bestandsinvestitionen mit KHTF-Geld sind erlaubt. © jogyx/Fotolia.com

Der Gesundheitsausschuss hat das KHAG gebilligt. Der Bundestag berät und verabschiedet die Krankenhausreform voraussichtlich am Freitag, der Bundesrat könnte am 27. März folgen, das Inkrafttreten im April. 

Der Gesundheitsausschuss hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in veränderter Fassung gebilligt. Für die Vorlage stimmten am gestrigen Mittwoch nach einer stundenlangen Beratung die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die Opposition von AfD, Grünen und Linken votierte dagegen. Der Bundestag soll das Gesetz am morgigen Freitag im Plenum besprechen und verabschieden. Am 27. März könnte dann auch der Bundesrat das Gesetz beschließen, sodass es im April in Kraft treten könnte.

Viele Änderungen zur Ausgestaltung der Reform

Die Abgeordneten beschlossen noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf mit teils weitreichenden Regelungen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen (Bibliomed berichtete).

Grüne und Linke mit kritischen Nachfragen

Insbesondere die Fraktionen von Grünen und Linken machten in der Beratung mit zahlreichen Nachfragen deutlich, dass die Änderungen aus ihrer Sicht in die falsche Richtung gehen und die ursprüngliche Krankenhausreform, die von der Ampel-Koalition verabschiedet worden war, mit dem Anpassungsgesetz verwässert und verschlechtert werde. Vertreter der Koalition wiesen diese Befürchtungen zurück und sprachen von deutlichen Verbesserungen auch im parlamentarischen Verfahren, die zu einer praxistauglichen Umsetzung der Reform beitrügen. Änderungsanträge der AfD-Fraktion und der Grünen-Fraktion fanden keine Mehrheit.

Transformationsfonds: Ein stückweit aufgebohrt 

In einer abgestimmten Beschlussempfehlungen gehen die Koalitionäre auch auf die strittige Frage ein, ob mit dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) in den Bestand investiert werden darf. Demnach sind Fördervorhaben, die überwiegend dem Strukturerhalt dienen, nicht förderfähig, jene hingegen, die „auch dem Strukturerhalt dienen“ schon. „Ob ein Vorhaben überwiegend dem Strukturerhalt dient, beurteilen die Länder“, heißt es in dem Papier weiter.

Das eröffnet den Länder großen Spielraum. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das die Anträge formal prüft, weist die Koalition in seine Schranken. Das BAS dürfe nur prüfen, ob „die Anträge schlüssig und frei von inneren Widersprüchen“ sind. Entscheidend sei die logische Nachvollziehbarkeit und dass keine offensichtlichen Unrichtigkeiten vorliegen. „Insbesondere im Rahmen von Konzentrationsvorhaben zur Erfüllung der Qualitätskriterien und der Mindestvorhaltezahlen können auch Maßnahmen zum Erhalt bestehender Strukturen gefördert werden“, unterstreichen die Koalitionsparteien. Entscheidend für ein Konzentrationsvorhaben sei grundsätzlich der Abbau von Standorten bezogen auf eine bestimmte Leistungsgruppe. Die Frage, wie die Konzentrationswirkung im konkreten Einzelfall bemessen wird, obliege der Beurteilung des jeweiligen Landes.

Klare Botschaft ans BAS

Die Beschlussempfehlung dürfte damit auch direkt an das BAS adressiert sein. Denn das Amt erlässt in den nächsten Wochen eine Förderrichtlinie, der die Länder zustimmen müssen. Die Richtlinie ist für die Auszahlung von Fondsgeldern zwar nicht zwingend, soll aber Klarheit geben, was die Modalitäten der Bewilligung betrifft. Sie hat eine „ermessenslenkende Funktion“, wie es so schön im Förderamtsdeutsch heißt.

Autor

 Jens Mau

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