Klinikfinanzierung

Christliche Träger fordern schnelle Anpassung des Covid-19-Entgelts

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Christliche Träger fordern schnelle Anpassung des Covid-19-Entgelts
© DEKV 2011

Der evangelische Klinikverband DEKV drängt die Bundesregierung auf eine Öffnung der Finanzhilfen für alle Kliniken und auf eine Sonderauswertung der Covid-19-Fälle durch das InEK.

Ende des Jahres hatte die Gesundheitsminister Jens Spahn den Zugang zu den sogenannten Freihaltepauschalen für Kliniken stark eingeschränkt – wohl auch auf Druck des Finanzministers Olaf Scholz. 9,7 Milliarden Euro sind so 2020 aus dem Bundeshaushalt in die Kliniken geflossen. In der Woche waren das laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) 315 Millionen Euro. Dieser Betrag hat sich durch die Neujustierung des Rettungsschirms auf 126 Millionen Euro mehr als halbiert. Vor allem kleinere Häuser haben nicht mehr die Möglichkeit, den Rettungsschirm anzuzapfen – obwohl sie von der Pandemie stark getroffen sind, wie der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) in einer Mittelung unterstreicht: „Die Rückkehr zum normalen Krankenhausalltag ist aktuell noch nicht in Sicht. Die Belegungsrückgänge sind regional sehr unterschiedlich und erreichen bis zu 40 Prozent. Dazu zählen neben den stationären und teilstationären auch die ambulanten Behandlungen sowie die Wahlleistungen.“

Krankenhäuser finanzieren sich fast ausschließlich über Fallabrechnungen, deshalb ist der Einbruch der Fallzahlen existenzbedrohend. Vor allem die Liquidität kleiner Häuser wird zunehmend problematisch. Der DEKV dringt deshalb wie die DKG auf eine Liquiditätshilfe. Außerdem fordert er, dass die Fünf-Tages-Zahlungsfrist für die Kassen aufrechterhalten bleibt. 

Der Verband verweist zudem darauf, dass die Behandlung von Covid-Patienten – auch ohne intensivmedizinische Behandlung – unterfinanziert ist. Das BMG solle daher eine vorgezogene Sonderauswertung für die Covid-19-Fälle auf Basis der Kalkulationsdaten beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in Auftrag geben. Eine mögliche Kostenanpassung wäre dann auf der Basis eines Zusatzentgelts möglich. 
 

Autor

 Jens Mau

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