CDU, CSU und SPD haben heute in Berlin ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die drei Parteien planen kurzfristige Korrekturen an der Krankenhausreform, eine Anpassung der KHVVG-Fristen und stellen zusätzliche Mittel für die Kliniken in Aussicht. Zudem endet die Zeit von Karl Lauterbach im Bundesgesundheitsministerium, die CDU wird die nächste Ministerin oder den nächsten Minister stellen. Wer neuer Amtsinhaber wird, ist allerdings noch offen.
“Wir entwickeln eine qualitative, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft aufbauend auf der Krankenhausreform der letzten Legislaturperiode fort und regeln dies gesetzlich bis zum Sommer 2025”, heißt es in dem 146 Seiten langen Koalitionsvertrag.
In einem weiteren Satz steht: “Die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 sowie den bisher für die GKV vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur.” Damit kommt die neue Koalition den gesetzlichen Krankenkassen entgegen, die ursprünglich die Bundeskosten für den Transformationsfonds übernehmen sollten. Auch wenn derzeit noch unklar ist, was sich hinter dem Begriff “Sofort-Transformationskosten” verbirgt, dürfte es ich um einen Ausgleich für die gestiegenen Betriebskosten der Kliniken aus den Jahren 2022 und 2023 handeln. Allerdings stehen alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter Finanzierungsvorbehalt.
Die wichtigsten Punkte aus Krankenhaussicht in der Übersicht:
Zur Sicherstellung der Grund- (Innere, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe) und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum sollen die Länder neue “Ausnahmen und erweiterte Kooperationen” erhalten. “Dort, wo es medizinisch sinnvoll ist, werden die Leistungsgruppen in Bezug auf ihre Leistungs- und/oder Qualitätsvorgaben verändert.”
Die Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt zum 1. Januar 2027 auf Basis der 60 NRW-Leistungsgruppen zuzüglich der speziellen Traumatologie. Die bis dahin geltenden Zwischenfristen zur Umsetzung der Krankenhausreform werden angepasst.
Der InEK-Grouper wird zur Abrechnung verwendet und die Leistungsgruppen bleiben bis zur Evaluation erhalten. Die Konvergenzphase wird von zwei auf drei Jahre verlängert.
Die umstrittene Vorhaltevergütung soll in zwei Schritten eingeführt werden. Das Jahr 2027 wird für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet, um die neuen Vergütungsregeln und die Wirkung der Vorhaltefinanzierung aufzuzeigen und gegebenenfalls nachzujustieren. In den Bundesländern, die bis zum 31. Dezember 2024 die Leistungsgruppen zugewiesen haben, bleiben diese rechtswirksam und werden als Basis für die Vergütung ab 2026 genutzt. Diese Übergangsregelung gilt längstens bis zum 31.Dezember 2030 und führt zu keiner Schlechterstellung.
Um die für die Versorgung relevanten Fachkliniken zu erhalten, soll deren Definition überarbeitet werden.
Zudem verspricht die Koalition ein Bürokratieentlastungsgesetz für das Gesundheitswesen. Alle Gesetze in diesem Bereich sollen einem Praxis-Check unterzogen werden. Die Prüfquote bei Krankenhäusern soll “erheblich” abgesenkt werden. “Das Prüfergebnis der Stichproben wird sodann auf 100 Prozent hochgerechnet. Ist eine Prüfung regelhaft nicht auffällig, sind die Prüffrequenzen anzupassen.”
Die sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) sollen weiterentwickelt und "umfassend ermöglicht" werden. Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform sollen ebenfalls kommen.
Zudem plant die Koalition die Einsetzung mehrerer Kommissionen, etwa zur Stabilisierung der GKV-Beiträge sowie für die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung.
Für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst sollen neue Rahmenbedingungen für Zivilschutz- sowie Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten geschaffen werden.
Lauterbach ist zufrieden
"Der Koalitionsvertrag für Gesundheit und Pflege ist gelungen. SPD und Union finden die richtigen Antworten auf die großen gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit: fehlendes Personal, Qualitätsmängel, steigende Kosten, mehr Bedarf", schrieb der noch amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf "X". "Mit besserer Patientensteuerung durch Hausärzte, einer Garantie auf Arzttermine, der Öffnung der Krankenhäuser auch für ambulante Behandlungen, einer umfassenden Notfallreform und der Fortsetzung der Digital- und Krankenhausreform wird die Koalition dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung besser wird. Kein Geheimnis, ich hätte als Minister gerne weitergearbeitet. Ich bin aber sicher, dass mein Nachfolger diese Aufgaben erfolgreich bewältigen wird und wünsche dabei viel Glück und Erfolg."
Aktualisiert am 10.4. um 8:50 Uhr.