Im Ringen um die Krankenhausreform hat Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft der Bundesregierung kritisiert. Die Forderungen der Länder seien „nahezu vollständig ignoriert oder mit vagen Prüfzusagen versehen“ worden, erklärte sie. Die Krankenhausreform wird derzeit im Bundestag beraten. Für Mittwoch ist eine öffentliche Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss geplant. Lauterbach hatte zuletzt angekündigt, den Bundesländern bei der Reform entgegenzukommen. Nach einer mit 16 zu 0 Stimmen gefassten Länder-Äußerung mit etlichen Wünschen für Änderungen an seiner Reform sagte der SPD-Politiker vor zwei Wochen: „Das sind wichtige Länderpunkte, die werden wir also aufgreifen.“ Von der Decken erklärt, in der Gegenäußerung der Bundesregierung sei das aber nicht passiert, was sich im Reformprozess „seit fast eineinhalb Jahren“ wiederhole.
Die Länder fordern unter anderem, dass der Bund bis zum Greifen der Reform eine Überbrückungsfinanzierung der Krankenhäuser anbietet. Damit sollen unkontrollierte Insolvenzen verhindert werden. Dazu müsse die Vorhaltevergütung, mit der die Existenz von kleineren Krankenhäusern gesichert werden soll, unabhängig von den Fallzahlen bestehen.
Ähnlich argumentiert der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschatt (DKG), Gerald Gaß, der einen Inflationsausgleich für die Kliniken fordert. "Nur Kompromisse können die Reform, die die Krankenhäuser dringend benötigen, noch retten", erklärte Gaß zudem mit Blick auf die Anhörung.
Auch der Bundesverband deutscher Privatkliniken (BDPK) fordert Änderungen für das KHVVG. Statt der jetzt geplanten verbindlichen Strukturqualitätskriterien sollten die mit den Leistungsgruppen verbundenen Strukturanforderungen lediglich als Empfehlung für die Bundesländer ausgestalten werden.
Lauterbach bekräftigte gestern auf einer Veranstaltung des Deutschen Städtetags, der Allianz Kommunaler Großkliniken und der Beratungsgesellschaft Consus/HC&S, dass die Reform zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Man läge im Zeitplan und auch die Entwicklung des Groupers sei auf gutem Weg, so dass die Auswirkungsanalyse seines Vorhabens alsbald möglich werde.
Auf dem parallel stattfindenden Herbstsymposium der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) schilderte Inek-Chef Frank Heimig, wie herausfordernd die Entwicklung des Groupers ist – insbesondere mit Blick auf die jeweilige Zuweisung der Fallpauschalen in eine Leistungsgruppe. Heimig hatte bereits zuvor gewarnt, dass er vermutlich kein zufriedenstellendes Ergebnis vorlegen wird. Gestern machte Heimig deutlich, dass es auch eine politische Entscheidung ist, ob und wann man ein solches Ergebnis vorlegen werde. Dass das Inek die eigentlicht angepeilte Frist (Ende September) reißen wird, hatte Minister Lauterbach bereits auf dem Klinikgipfel der DKG Anfang September erklärt. Ziel des BMG ist es demnach, bis spätestens zur dritten Lesung und Verabschiedung des KHVVG einen Grouper vorzulegen.
Quelle: dpa/Bibliomed