In der Debatte um eine Modifizierung der Freihaltepauschale spricht sich der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) für eine Orientierung an der Fallschwere aus. "Die Differenzierung der 560-Euro-Freihaltepauschale muss an den Case Mix Index und nicht an die Anzahl der Betten gekoppelt werden", erklärte der Vorstandsvorsitzende Christoph Radbruch heute. Die Berücksichtigung der durchschnittlichen Fallschwere bilde die Behandlungskomplexität und den damit verbundenen Ressourceneinsatz deutlich genauer ab als die Zahl der Klinikbetten. "Teilweise erbringen Fachkliniken und kleine Häuser mit einem hohen Spezialisierungsgrad aufwendige Leistungen, die mit hohen Anforderungen sowie überdurchschnittlicher Qualität der Versorgung verbunden sind", so Radbruch. Die Höhe der Ausgleichspauschale müsse dies angemessen berücksichtigen, was bei einer Berechnung aufgrund der Bettengrößenklasse nicht gegeben sei.
