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DKG will neue Standortdefinition

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DKG will neue Standortdefinition
© iStock.com/ggoege

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will eine neue Standortdefinition von Kliniken und hat deshalb die entsprechende Vereinbarung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gekündigt. 

"Die Vorgabe der Zwei-Kilometer-Luftlinie und die restriktive Umsetzung von Ausnahmegenehmigungen sind starr und unflexibel. Sie entsprechen nicht der Wirklichkeit", sagt DKG-Vorstandschef Gerald Gaß gegenüber Bibliomed. Die Vereinbarung und der enge Standortbegriff würden modernen, auch digitalen Versorgungskonzepten und auch dem Kooperationsgedanken zwischen Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen nicht gerecht. "Die von der Schiedsstelle festgesetzte Vereinbarung sieht vor, dass diese Ausnahmen nur im Einvernehmen zwischen GKV-Spitzenverband und uns festgesetzt werden können. Und damit hat der GKV-SV ein alleiniges Entscheidungsrecht", sagt Gaß. Mit der Kündigung stelle die DKG auch klar, dass sie an einer neuen gemeinsam entwickelten Vereinbarung interessiert ist. 

Die Krankenkassen kommentieren diesen Schritt kritisch. "Wenn mehr Flexibilität notwendig sein sollte, dann in den Einzelregelungen, aber nicht bei der grundlegenden Definition, was ein Krankenhausstandort ist", sagt Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband. Ein trennscharfer, bundeseinheitlicher Standortbegriff sei die Voraussetzung für die notwendige Strukturierung der Krankenhauslandschaft. "Die Gesundheitspolitik wird wenig Verständnis für die Kündigung haben. Mehr Planungssicherheit wird dadurch definitiv nicht geschaffen", so Leber.

Die Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß § 2a Abs. 1 KHG wird zwischen DKG und GKV-Spitzenverband und im Benehmen mit den Ländern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der privaten Krankenversicherung geschlossen. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2017. Darin werden die Kriterien für den Standort oder die Standorte eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen festgelegt. Der "Standort" wird in vielen Zusammenhängen verwendet, etwa bei den Notfallstufen, Sicherstellungshäusern, Mindestmengen, Qualitätsberichten oder Strukturanforderungen.

Autor

 Florian Albert

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