Ein wesentliches Manko beim Blick in das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) ist der Zeitablauf. Mit Regelungen, die erst nächstes Jahr in Kraft treten, können die Einrichtungen jetzt kein Weihnachtsgeld zahlen. Auch die gesetzlichen Vorgaben für Verhandlung eines Coronazuschlags mit den Krankenkassen sind ein guter Ansatz, aber die Kliniken haben den Kostendruck jetzt und deshalb keine Zeit für langwierige Diskussionen und Auseinandersetzungen mit jeder Krankenkasse.
Für viele Vorsorge- und Reha-Einrichtungen war die Lage schon vor Corona schwierig, durch die Pandemie sind sie zusätzlich in enorme Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Daran ändert auch das im Eiltempo durchgebrachte Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wenig. Hier wird der Rettungsschirm für Rehabilitationseinrichtungen ab dem 18. November 2020 wieder eingeführt, wenn auch nur noch in Höhe von 50 statt 60 Prozent. Außerdem hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass die Rehabilitationseinrichtungen von den Bundesländern als Ersatzkrankenhäuser zeitlich befristet zugelassen werden können.
Ich habe Zweifel, dass das reichen wird: Wenn steigende Infektionszahlen die Reha-Einrichtungen erreichen und regionale Lockdowns oder ein Ausbruchsgeschehen Belegschaften in Quarantäne zwingt oder Schließungen folgen – bleibt vermutlich nur noch der Weg in die Insolvenz. Das ist kein Lamentieren und Wehklagen, uns allen ist bewusst, dass gerade alles auf dünnem Eis steht und die Pandemie vieles auf den Kopf stellt. Genau wie die Reha leiden auch andere Branchen, Dienstleister und Menschen unter den gegenwärtigen Belastungen.
Aber die Reha-Kliniken werden ebenso wie die Krankenhäuser derzeit so dringend gebraucht wie nie zuvor. Ein Herunterfahren von Kapazitäten oder Schließungen würde bei Reha-Kliniken nicht nur die Betriebe und ihre Beschäftigten treffen, sondern die Patienten-Versorgung gefährden. Das birgt gerade vor dem Hintergrund der angespannten und ungewissen Lage erhebliche Risiken. Niemand kann im Moment vorhersagen, wie sich die Zahlen der Intensivpatienten entwickeln, welche Belastungen auf die Krankenhäuser zukommen und wie umfangreich die Reha-Kliniken aus Ersatz- und Bedarfskrankenhäuser gebraucht werden – aber wir sollten auf den schlimmsten Fall vorbereitet sein.
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Wochen zeigt, dass er bereit ist, auf die Bedürfnisse der Rehabilitationseinrichtungen zu hören. Nun gilt es wachsam zu beobachten, ob die vereinbarten Regelungen mit einer Portion gutem Willen in die Praxis umgesetzt werden.