Krankenhaustransparenzgesetz

Erstmal keine Soforthilfen für Kliniken

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Erstmal keine Soforthilfen für Kliniken
© iStock.com/AtnoYdur

Am heutigen Donnerstag kurz vor Mitternacht soll das Transparenzgesetz vom Bundestag beschlossen werden. In einem Änderungsantrag haben die Regierungsparteien ihren Entwurf an einigen Stellen präzisiert, etwa was die Rolle des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und die Datenlieferung betrifft – im Kern bleibt das Gesetz aber so, wie es als Entwurf eingegangen ist. Wie angekündigt soll mit dem Gesetz auch der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro angehoben werden. Er gilt für jene (Großzahl an) Kliniken, die mit den Krankenkassen noch kein Budget aushandeln konnten. Auch der zeitnahe Ausgleich von Tarifsteigerungen soll mit dem Gesetz vereinfacht werden.

Union und Linke: Anwalt der Kliniken

In einer Anhörung über Anträge der Oppositionsparteien Union und Linke hatten die verschiedenen Krankenhausverbände noch einmal Soforthilfen gefordert, um angesichts drastisch gestiegener Kosten weitere Insolvenzen zu vermeiden. Die Kassen sehen in allgemeinen Finanzhilfen hingegen keinen sinnvollen Beitrag zur angestrebten Krankenhausstrukturreform. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Ebenso wie die Kliniklobby fordern auch die Linksfraktion und die Union in ihren Anträgen einen Ausgleich für defizitäre Krankenhäuser über ein sogenanntes Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform. 

Transformationsfonds: Geldtopf für die Zukunft

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte mehrfach erklärt, dass er keine Soforthilfen mit der Gießkanne verteilen werde – und hat einem Vorschaltgesetz damit eine Absage erteilt. Michael Weller, Abteilungsleiter im Ministerium und zuständig für Krankenhäuser, erklärte kürzlich, dass ein sogenannter Transformationsfonds für die Krankenhausreform im Gespräch sei. Aus dem dürften aber nur jene Länder schöpfen, die die Krankenhausreform umgesetzt hätten. Details zu diesem Geldtopf fehlen allerdings noch. 

Klinikverbände schlagen Alarm

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung auf die prekäre Lage vieler Kliniken hin. Ein Vorschaltgesetz sei notwendig, um die hohen Kosten durch Inflation, Energie und Tarifsteigerungen zu überbrücken. Nötig sind aus Sicht der DKG auch eine Anpassung der Landesbasisfallwerte. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) warnte, die aktuelle Liquiditätslage der Krankenhäuser könnte sich negativ auf die weiteren diakonischen Hilfegelder auswirken. Dadurch könnte ein unerwünschter Dominoeffekt für die Stabilität der sozialen Infrastruktur entstehen. Der Bundesverband der Deutschen Privatkliniken (BDPK) unterstrich, dass die Krankenhäuser auf eine Refinanzierung der inflationsbedingten Kostensteigerungen durch den Bund angewiesen seien. Es handele sich nicht um Staatshilfen, sondern um eine notwendige Refinanzierung entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung. 

Mehrere Sachverständige aus der Geschäftsführung von Krankenhäusern machten in der Anhörung die Eilbedürftigkeit von Entscheidungen zur finanziellen Stützung der Kliniken deutlich. 

Autor

 Jens Mau

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