Positionspapier der Kassen

GKV will DRG-Katalog für Versorgungsstufen

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GKV will DRG-Katalog für Versorgungsstufen
© ©Werner Krueper Fotografie

Unter dem Titel "Corona verstärkt den Handlungsdruck" hat der GKV-Spitzenverband ein Positionspapier veröffentlicht, in dem wenig Neues steht. Bei einer Finanzierungsreform setzen die Kassen weiter auf das DRG-System.

In diesen Wochen gilt es für alle Seiten, die richtigen Lehren aus der Corona-Krise zu kommunizieren und auf die anstehende Reform der Kliniklandschaft anzuwenden. Die Analyse der Kassen fällt dementsprechend gefärbt aus. Die Pandemie habe Deutschland „verhältnismäßig glimpflich überstanden“, heißt es in dem Papier, deren Verfasser sich dann aber doch noch zu einer Art Lob für Kliniken hinreißen ließen: "Die Krankenhäuser haben durch entschlossenes Handeln bei der Umsetzung von Isolations- und Schutzkonzepten für dafür gesorgt, nicht selbst durch Bildung von Infektionsclustern zur Verschärfung der Krise beizutragen."

Das war es aber auch mit freundlichen Worten für Krankenhäuser von den Kassen. Die glimpflichen Auswirkungen der Pandemie führt die Kassenlobby vor allem auf gute Entscheidungen der Politik und die üppigen Rettungsschirme zurück. An mehreren Stellen kritisiert der GKV-Spitzenverband zudem, dass die Private Krankenversicherung (PKV) so gut wie keinen Beitrag zur Bewältigung der Krise leistet.

Versorgungsstufen im DRG-System abbilden

Beim Thema Krankenhausfinanzierung präzisiert die GKV zumindest ansatzweise die Idee, Versorgungsstufen einzuführen und gesondert zu vergüten. Notwendig seien für solche Vergütungskomponenten ein klarer Bevölkerungsbezug und die Definition eines „Vorhaltekorridors“ für definierte Leistungen. Möglich sei das innerhalb des DRG-Systems. "Zu jeder Versorgungsstufe sollte ein spezifisch zugeschnittener DRG-Leistungskatalog die Art der abrechenbaren Leistungen definieren", heißt es in dem Papier.

Adieu Pflegebudget

Außerdem fordern die Kassen eine radikale Umgestaltung des 2020 eingeführten Pflegebudgets – zumindest muss man diesen Satz so verstehen: "Geht man davon aus, dass die Pflegekosten kurzfristig nicht wieder in die DRG-Vergütung integriert werden, dann gilt es, Konzepte zur adäquaten Finanzierung der Pflegeleistungen zu entwickeln. Diese müssen nicht nur die Kosten für Pflegekräfte, sondern auch die tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen und deren Qualität berücksichtigen. Dies kann nur auf der Basis einer digitalen Pflegedokumentation geschehen, die alsbald verbindlich eingeführt werden sollte."

Investitionen: GKV-Ruf nach dem Bund

Der Rest ist im Grunde bekannt: Die GKV will eine Neuordnung der Krankenhauslandschaft, es braucht eine klare Definition von Versorgungsaufträgen und "konsequente Qualitätssicherung". Der Kassenverband begrüßt ausdrücklich den Einstieg des Bundes in die Krankenhausfinanzierung und hält es für "überlegenswert", ob ein Teil der fehlenden Länderfinanzierung durch Bundesmittel ausgeglichen wird. Hoffnung setzt die GKV weiter in den Strukturfonds, bemängelt allerdings einen "Konstruktionsfehler": Da den Ländern die zentrale Rolle bei der Verteilung zugestanden wird, ist das Ziel, Klinikschließungen durch die Träger voranzutreiben, verwässert.

Autor

 Jens Mau

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