CDU und SPD in Hessen haben ihren Koalitionsvertrag verhandelt. Die Investionsmittel für Krankenhäuser sollen demnach auf 550 Millionen Euro erhöht werden. Aktuell hat Hessen für 2024 390 Millionen Euro an Pauschalförderung eingeplant. Das Geld soll dabei der Planung folgen, betonen beide Parteien in dem fast 190 Seiten langen Papier. "Die Krankenhausplanung fußt auf Leistungsgruppen. Die Finanzierung geht damit einher." Freiwerdende und weitere Finanzmittel sollen in einen Zukunftssicherungsfonds zusammengeführt werden, um eine verlässliche Übergangsfinanzierung sicherzustellen.
Hessen will Krankenhausreform konstruktiv begleiten
Die Krankenhausreform des Bundes will Hessen "konstruktiv begleiten", die Krankenhausplanung neu aufsetzen. "Eine Übergangsfinanzierung der Kosten während der Krankenhausreform soll gewährleistet werden", heißt es. Den Bund fordert Hessen auf, gemeinsam mit den Kassen den Transformationsprozess finanziell zu unterstützen. "Damit wollen wir, gemeinsam mit dem Bund, eine verlässliche Finanzierung des Krankenhauswesens, insbesondere im ländlichen Raum, sicherstellen." Die Krankenhaus- und die Bedarfsplanung sollen zudem zu einer intersektoralen Versorgungsplanung erweitert werden – "gleichberechtigt mit dem ambulanten und stationären Sektor". Wie genau ein solches Konzept aussehen soll, ist noch unklar, auch mit Blick auf die Planungshoheit der Kassenärztlichen Vereinigungen für den niedergelassenen Sektor.
Mit einem "Exzellenz-Cluster" will das Land die Unikliniken auch finanziell unterstützen. Sie sollen Teil der Landeskrankenhausplanung werden. Tarifliche Vereinbarungen zur Personalausstattung, "die sich an Bedarf und Entwicklung orientieren", sollen umgesetzt und eingehalten werden. "Krankenhäuser der Maximalversorgung müssen hierbei analog berücksichtigt werden", heißt es. Offen ist, ob sich das Land damit, ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen, an den Kosten beteiligt, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden – und ob das auch für Häuser gilt, bei denen das Land nicht der Träger ist.
In der ambulanten medizinischen Versorgung betont die Koalition die Rolle von selbstständigen niedergelassenenen Ärzten. Die Errichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) will man unterstützen, wenn die "herkömmliche ärztliche Versorgung nicht gewährleistet werden kann" und wenn diese "von Ärztegemeinschaften, un- oder mittelbar von Kommunen sowie von frei gemeinnützigen Trägern gegründet werden". Investorengeführte MVZ soll der Bund hingegen stärker regulieren.
CDU übernimmt Gesundheitsressort
Im Zug des Koalitionswechsels schneidet die Landesregierung zudem die Ressorts neu zu. Die Bereiche Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege erhalten ein eigenständiges Ministerium. Damit kommt die Koalition einem Wunsch vieler Gesundheitslobbyisten nach, die ihre Themen in dem großen Sozialministerium nicht adäquat berücksichtigt sahen. Wie die Hessenschau berichtet, wird die CDU das Gesundheitsressort übernehmen – eine kleine Überraschung, denn bislang hatten Beobachter eher mit einer SPD-Besetzung gerechnet. Gegenüber dem Bund und SPD-Minister Karl Lauterbach könnte es dem Land damit aber leichter fallen, in den nun anstehenden finalen Verhandlung zur Krankenhausreform seine eigenen Positionen stärker zu vertreten.
Private Kliniken: Lob, aber auch Kritik an MVZ-Plänen
"Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält gute Ansätze für die Gestaltung der künftigen Gesundheitsstrukturen in Hessen", kommentierte Georg Freund, Vorsitzender des Landesverbandes der Privatkliniken in Hessen (VDPK). Erfreulich seien die Erhöhung der Investitionsmittel, aber auch der "erkennbare Fokus auf das Einbeziehen digitaler Lösungen". Allerdings blieben die Ausführungen zur Finanzierung des Transformationsfonds zu wage. Freund warnt vor einer "Hängepartie" für die Kliniken, sollten sich Bund und Länder nicht einigen. Ein weiterer kritischer Punkt sind die Pläne zu den MVZ. "Hier hätten wir uns weniger Ideologie gewünscht. Die Koalition zeigt ja an anderer Stelle, dass sie in der Lage ist, sich hiervon zu lösen", so Freund. Zahlreiche Untersuchungen zeigten, dass investorengeführte MVZ sich nicht nachteilig auf die Versorgung auswirken. "Insofern stellt sich die Frage nach dem Regulierungsbedarf."
Von einem Koalitionsvertrag, der sehr zuversichtlich stimmt, spricht Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG). "Es wird nicht nur die finanzielle Unterstützung des notwendigen Transformationsprozesses der Krankenhausstrukturen klar identifiziert, sondern auch die Notwendigkeit einer Übergangsfinanzierung der Kosten während der Krankenhausreform." Mit einer Erhöhung der pauschalen Fördermittel, insbesondere aus originären Landesmitteln, übernehme die neue Regierung auch Verantwortung hinsichtlich der Sicherstellung der Investitionsmittel. "Natürlich werden wir im Detail schauen müssen, was aus diesem Topf letztendlich alles finanziert werden muss. Weitere Punkte des Koalitionsvertrags wie flächendeckende und sektorenübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Sicherung von Fachkräften sind alles herausfordernde und wichtige Ziele, welche auch auskömmlich finanziert sein müssen", so Gramminger. An Bund und Länder appelliert er, endlich an einem Strang zu ziehen, damit die Krankenhäuser und die Patientenversorgung nicht durch endlose Debatten und Schuldzuweisungen gefährdet werde.
Was der Koalitionsvertrag für die Profession Pflege vorsieht, lesen Interessierte auf BibliomedPflege.