Ambulantisierung

Hybrid-DRG-Startpaket steht

  • News des Tages
Hybrid-DRG-Startpaket steht
© ©Werner Krueper Fotografie

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will im Januar 2024 mit rund 200 Leistungen die spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG) angehen. Das geht aus dem Referentenentwurf der entsprechenden Verordnung hervor, der Bibliomed vorliegt. Der Katalog umfasst bestimmte Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke und Behandlungen eines Sinus pilonidalis. 

Vertragsärzte, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Belegärzte und Krankenhäuser, die entsprechende Qualitätsvoraussetzungen erfüllen, sollen diese Leistungen erbringen und abrechnen dürfen. Eine Hybrid-DRG darf allerdings nur abgerechnet werden, sofern sie nach Anwendung des aktuell gültigen aG-DRG-Groupierungsalgorithmus im Ergebnis zur Abrechnung der erbrachten Leistung ausgewiesen wird. Die Fallpauschale umfasst ärztliche Leistungen, Sachkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung für eine Übernachtung. Das Pflegebudget des Krankenhauses bleibt unberührt. 

In Anlage 3 der Verordnung listet das BMG eine erweiterte Auswahl von 55 Leistungen, die 2024 zum Hybrid-DRG-Katalog hinzukommen sollen. 

Der Referentenentwurf enthalte wie erwartet ein "Starterpacket" mit einer überschaubaren Zahl an Leistungen, so Michael A. Weber, Präsident des Verbands leitender Krankenhausärztinnen und -Ärzte e.V. (VLK), im Gespräch mit Bibliomed.

"Brisant wird der Entwurf durch die Anlage 3, die eine Liste potentieller Erweiterungen für 2024 enthält, die es mit zum Teil hochkomplexen kardiologischen Leistungen in sich hat", so Weber. Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen fachfremden Antrag der Regierungsfraktionen zum Pflegestudiumstärkungsgesetz. Demnach sollen die Leistungen zur Zuteilung zu Hybrid-DRG nicht mehr im § 115b (AOP-Katalog) enthalten sein müssen. "Damit entfällt diese nicht unerhebliche Filterfunktion, die bisher vor einer überbordenden Ausweitung geschützt hat. Man muss hinterfragen, ob man mit der hier vorgeschlagenen Erweiterung um hochkomplexe Leistungen nicht deutlich über das Ziel hinausschießt und der Einführung von Hybrid-DRG damit einen Bärendienst erweist", so Weber, der eine Korrektur dieser Öffnungsklausel fordert.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich