Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist der Ex-Geschäftsführer des Klinikums Mannheim bereits verurteilt worden: Nun fordert sein ehemaliger Arbeitgeber Schadenersatz in Höhe von 15 Millionen Euro. Das Landgericht Mannheim hat einen Bericht des „Mannheimer Morgen“ auf BibliomedManager-Anfrage bestätigt. Einen Termin für die Zivilklage gibt es laut einem Gerichtssprecher noch nicht. Derzeit laufe das sogenannte schriftliche Vorverfahren. Im Hinblick auf die noch laufenden Fristen könnten keine Angaben zu einem möglichen Verhandlungstermin gemacht werden.
Bereits im Mai 2022 hatte der Aufsichtsrat des Klinikums laut dem Mannheimer Morgen beschlossen, Schadensersatz vom ehemaligen Geschäftsführer zu fordern.
Bewährungsstrafe und Geldauflage für Ex-Chef
Das Landgericht Mannheim hatte im Jahr 2021 einen Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz in einem besonders schweren Fall festgestellt. Um Kosten zu sparen, ließ der Geschäftsführer der Universitätsklinikum Mannheim GmbH von 2007 bis 2014 Medizinprodukte im Klinikbetrieb einsetzen, die den geltenden Hygienebestimmungen nicht ansatzweise entsprachen, so das Landgericht. Dabei ignorierte er wiederholte Beanstandungen des Regierungspräsidiums sowie mannigfaltige Beschwerden aus der Beleg- und Ärzteschaft des Klinikums.
Von 2011 bis 2014 wurden demnach mindestens 50.000 Patienten in ihrer Gesundheit gefährdet. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung war der Ex-Chef zu einer Geldauflage verurteilt worden und musste 75.000 Euro zahlen.
Uniklinikum geriet in finanzielle Schieflage
Der Hygieneskandal, der bundesweit für Aufsehen sorgte, schädigte nicht nur den Ruf des Klinikums Mannheim; das Haus geriet auch in finanzielle Schieflage wegen rückläufiger Patientenzahlen sowie Investitionen in die Sterilgutversorgung. Die Stadt Mannheim als Träger unterstützte das Universitätsklinikum über Jahre mit hohen Millionenbeträgen.