Bundestag und Bundesrat haben am Freitagmittag mit dem Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen beschlossen. Danach sind Mitarbeitende in Kliniken, Arztpraxen und Heimen ab Mitte März 2022 dazu verpflichtet, eine vollständige Sars-Cov-2-Impfung oder eine Genesung nachzuweisen. Ungeimpften sollen Bußgelder drohen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verdeutlichte, die Impfpflicht sei eine Notwendigkeit, um den hohen Zahlen an Todesfällen in Pflegeeinrichtungen entgegenzuwirken. Zuvor hatte der Verband ambulanter Pflegedienste und stationärer Einrichtungen die berufsspezifische Impfpflicht kritisiert, da er Kündigungen im Pflegesektor befürchte.
Über eine allgemeine Impfpflicht will der Bundestag erst im nächsten Jahr beraten.