Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel abzusenken. „Wir sprechen uns klar für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz auf alle Medizinprodukte aus. Denn aktuell gibt es sogar bei identischen Produkten – je nach Verwendung – unterschiedliche Steuersätze“, sagte BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll. Der GKV-Spitzenverband spricht in seinem Vorschlag zwar nur Hilfsmittel als Unterkategorie von Medizinprodukten an. Der Vorschlag sei aber für alle Medizinprodukte gut begründbar, „da sie für die medizinische Versorgung unentbehrlich sind“, so der BVMed.
Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, beispielsweise einen Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.
Der BVMed repräsentiert über 240 Hersteller und Händler der Medizintechnik-Branche. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland laut eigenen Angaben über 250.000 Menschen.