Herz-Kreislauf-Erkrankungen

BVMed warnt: DRG-Kürzungen bedrohen Herzpatientenversorgung

  • Medizintechnik
BVMed warnt: DRG-Kürzungen bedrohen Herzpatientenversorgung
© BVMed

Die Medtech-Branche schlägt Alarm: Die jüngst beschlossenen DRG-Abschläge für Kurzlieger in der invasiven Elektrophysiologie könnten gravierende Folgen für die Versorgung von Herzpatienten haben.

Die Medizintechnik-Industrie kritisiert die beschlossenen DRG-Abschläge von 15 Prozent für Kurzlieger in der invasiven Elektrophysiologie. Die pauschale Absenkung der Bewertungsrelationen, ohne die Sach- und Materialkosten für Medizinprodukte zuvor herauszulösen, gefährde die Versorgung von Patient mit Herzerkrankungen, teilt der Branchenverband BVMed mit.

Die invasive Elektrophysiologie umfasst verschiedene katheterbasierte Verfahren zur Behandlung von rhythmologischen Herzerkrankungen. Während einer solchen Untersuchung können mit einer Katheterablation („Verödung“) auch die Ursache der Herzrhythmusstörung beseitigt werden.

Der BVMed verweist auf eine ähnliche Position der Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK), die ebenfalls auf die Unterfinanzierung der Kurzliegerfälle in der invasiven Elektrophysiologie mit ihren hohen Sachkostenanteilen hingewiesen hat. Die Selbstverwaltung hatte die Bewertungsrelationen für die Ein-Belegungstag-Fallpauschalen im Krankenhaus zusätzlich zu den Abschlägen der unteren Grenzverweildauer (UGVD) um weitere 15 Prozent abgesenkt. Im f&w-Interview hatte auch Karin Overlack, Leiterin des größten Herzzentrums Deutschlands, auf diese Problematik hingewiesen. Das Herz- und Diabeteszentrum NRW in Bad Oeynhausen verliert demnach einen jährlichen Umsatz von zwei Millionen Euro bei gleichbleibenden Kosten.

Die Leistungen der invasiven Elektrophysiologie sollen laut BVMed ab 2026 in den Hybrid-DRG-Katalog aufgenommen werden. "Dabei müssen die Medizinprodukte in den Hybrid-DRG sachgerecht einkalkuliert und vergütet werden", fordert der Verband. Sollten die für die invasive Elektrophysiologie um mehr als 15 Prozent erhöhten Abzüge der stationären Ein-Tagesfälle als Grundlage für die Berechnung der Hybrid-DRG herangezogen werden, würde dies eine Unterfinanzierung der Hybrid-DRGs nach sich ziehen, da die Sachkosten nicht ausreichend durch die Fallpauschale abgedeckt sind. Im Falle einer Unterfinanzierung drohen Qualitätseinbußen in der Patientenversorgung durch die Auswahl weniger effizienter Methoden, warnt der Verband. 

fa

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