Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in einem Schreiben Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, etwas gegen die Engpässe bei der Wundversorgung zu unternehmen. „Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden“, schreibt der Verband. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden.
Nach aktuellem Gesetzesstand müssen Unternehmen für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchlaufen, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. „Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert“, so der BVMed. Betroffen sind rund 400 Produkte.
Durch den Wegfall antimikrobieller Wundversorgungsprodukte würden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen, warnt der Verband. Außerdem werde ohne etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung die Zahl stationärer Aufenthalte steigen.