Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist nach wie vor nicht gedeckt. Insgesamt fehlen über drei Milliarden Euro. Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr. Das ergibt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
Obwohl die Länder zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind, decken sie demnach seit Jahren höchstens die Hälfte des Bedarfs ab. Die Investitionsbewertungsrelationen sollen den Bundesländern helfen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf den Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Die Verhältniswerte stellen den notwendigen Invesitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch den Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Diesmal sind die Kalkulationen von 84 Krankenhäusern eingeflossen. Die Bundesländer entscheiden selbst, ob sie die Investitionsbewertungsrelationen als Instrument nutzen. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.