Der Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geht in den Bundestag, begleitet von heftigen Protesten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs (SPD) Reformentwurf soll den finanziellen Druck auf Kliniken reduzieren und durch Spezialisierung die Qualität der Versorgung verbessern. In diesem Zuge soll die Zahl der Standorte deutlich reduziert werden. Dass diese Ziele mit der Reform erreichbar sind, daran zweifeln viele Player aus der Krankenhausszene. Die Reform soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen Leistungsgruppen werden, die auf bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben basieren.
Nach einem mehrmonatigen Abstimmungsprozess, in dem der Minister die Unterstützung der Länder verloren hatte und stattdessen der vorliegende, nicht zustimmungspflichtige Gesetzentwurf entstanden ist, kann Lauterbach nun einen Teilerfolg verbuchen. Nun soll das Parlament beraten und das Gesetz verabschieden. Allerdings haben mehrere Bundesländer, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen, mit einer Verfassungsklage gedroht. Auch Lauterbach treuster Unterstützer auf Landesebene, Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), gab nach dem Kabinettsbeschluss seinen Unmut preis. Neben mehr Geld fordert er, dass die Länder über das Gesetz im Bundesrat mitentscheiden, weil Krankenhausplanung Ländersache sei.
Substanzielle Änderungen zum bisher kursierenden Entwurf gab es im Kabinettsentwurf nicht. Auf die vielen Forderungen der Länder ging das BMG so gut wie nicht ein. Einen Paragraf, der medizinisch-pflegerische Leistungen in Level-1i-Kliniken regeln sollte, hat das Ministerium gestrichten. Offenbar vor allem, weil es dabei Überschneidungen mit der Pflegeversicherung und dem Sozialgesetzbuch 11 gibt.
Auch in der Gesundheitsszene überwiegt die Ablehnung. Von „Etikettenschwindel“ spricht die Ärztegewerkschaft Marburger Bund. „Wenn das Gesetz so umgesetzt wird, führt es zu langen Wartelisten, Fehlanreizen und mehr Bürokratie“, warnt Gerald Gaß, Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Aber auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigt sich skeptisch und befürchtet die Schließung von 200 Kliniken im ländlichen Raum. Und das Krankenkassenlager erneuerte seine Kritik am Entwurf, der mittlerweile deutlich von der Ursprungsidee der Regierungskommission des Bundesgesundheitsministeriums abweicht. Der Kabinettsentwurf erfülle „bei Weitem nicht die Erwartungen, die der Bundesgesundheitsminister und die Regierungskommission zu Beginn der Debatte zur Klinikreform geweckt hatten. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten und das ambulante Potenzial zu heben“, erklärt der Verband der Ersatzkrankenkassen (VDEK).
Der GKV-Spitzenverband betonte zwar, dass eine Reform absolut nötig sei. Allerdings würden die teils groben Leistungsgruppen die dahinter liegende komplexe Versorgung nicht richtig abbilden. „Die notwendige Ausdifferenzierung wird in die Zukunft verlagert.“ GKV-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis kritisierte zudem den Transformationsfonds, für den 25 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds eingeplant sind. „Mit ihren Finanzierungsplänen tritt die Bundesregierung in einer ohnehin angespannten Finanzsituation der GKV eine Kostenlawine los, die auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen zurollt.“
Der Entwurf kommt nun in die Beratungen im Bundestag. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll dann Schritt für Schritt in den Jahren danach folgen.