Die Abgrenzungsvereinbarung fürs Pflegebudget wird ab 2021 als Verordnung gelten – für das laufende Jahre bleibt es eine Empfehlung. Das haben die Kassen entschieden. Empfehlung und Abgrenzungsvereinbarung sind baugleich – nur dass die Vereinbarung rechtsverbindlich ist. Beide schränken das Anrechnen von Hilfspersonal ins Pflegebudget deutlich ein. Die neuen Regelungen sollen unmittelbar gelten.
Auch die Mehrkostenzuschlagsvereinbarung haben die Krankenkassen für das erste Quartal 2021 erneuert. Bisher bekamen Krankenhäuser je Fall 50 Euro und je Covid-19-Fall 100 Euro, im neuen Jahr sind es 40 und 80 Euro sowie 20 Euro in der Psychiatrie.