Heute und morgen tagt die Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Lübeck-Travemünde und trifft dort auch auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) fordert den Minister zu diesem Anlass auf, Kompromissbereitschaft bei der Krankenhausreform zu zeigen. KKVD-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin erklärte, der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sei nicht praxistauglich und müsse im Parlament „grundlegend verbessert“ werden. "Besonders wichtig ist, die geplante Vorhaltefinanzierung tragfähig auszugestalten. Dafür muss sie unabhängig von Fallzahlen und individuell für jedes Krankenhaus ermittelt werden. Zudem muss sie die tatsächlichen Kosten zumindest für eine rund um die Uhr verfügbare Basisversorgung decken. Nur dann bleibt die flächendeckende Versorgung gesichert", sagte Rümmelin.
KKVD: Strukturvorgaben für Arzte sind nicht realisierbar
Zudem seien einige Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen schlicht nicht erfüllbar. Wo in einer Notaufnahme heute nicht mehr als zwei Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin angestellt sind, sollen dies künftig fünf Fachärzte sein, von denen mindestens drei diese Zusatzweiterbildung haben. "Das dafür erforderliche zusätzliche Fachpersonal steht auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung. So drohen hierdurch Versorgungslücken ausgerechnet im sensiblen Bereich der Notfallversorgung", monierte die KKVD-Geschäftsführerin.
Der Entwurf des „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ (KHVVG) wurde Mitte Mai vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Noch vor der Sommerpause (ab 7. Juli) soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Voraussichtlich ist das Gesetz erst Anfang 2025 in trockenen Tüchern. Allerdings braucht der Minister auch eine einfache Mehrheit in der Länderkammer (Bundesrat), um einen Gang in den Vermittlungsausschuss zu vermeiden. Desweiteren erwägen mehrere Player, darunter einige Bundesländer, die Krankenkassen oder die Kassenärzte, eine Klage gegen das Reformwerk.