Katholische Kliniken zur Bundestagswahl

KKVD: Reformen am Versorgungsbedarf der Patienten orientieren

  • Bundestagswahl 2021
KKVD: Reformen am Versorgungsbedarf der Patienten orientieren
© GettyImages/Andrey Popov

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) hat seine Forderungen zur Bundestagswahl veröffentlicht. Die Reformen seien nötig, müssten sich aber am Versorgungsbedarf der Patienten orientieren. Die Forderungen sind aus den Bereichen Pflege, Gemeinwohl, Strukturreform, Finanzierung, Psychiatrie und Rehabilitation. 

Pflege

In der Pflege fordert der KKVD eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie einen schnelleren Ausbau der Aus- und Weiterbildung und der Akademisierung. Zudem sei es wichtig, den Personaleinsatz mit einem praxistauglichen, flexiblen Instrument zu bemessen. "Die starren, bürokratischen Pflegepersonal-Untergrenzen werden dem nicht gerecht", so der Verband in der neuen Ausgabe "KKVD aktuell". Bis zu einer wissenschaftlichen Pflegepersonalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, sollte die PPR 2.0 angewendet werden. 

Gemeinwohl

Der KKVD fordert die Sicherung der Daseinsvorsorge, was bedeutet dass die Grund- und Regelversorgung innerhalb von 30 Minuten Fahrtzeit wohnortnah erreichbar sein sollte. Für speziellere Versorgungsangebote sei ein größerer Radius vertretbar. 

Strukturreform

Die Planungshohheit sollte auch zukünftig allein bei den Ländern liegen. Bundesweit einheitlich vorgegebene Strukturen und Konzepte, beispielsweise für "Integrierte Notfallzentren", würden bestehende regionale Konzepte gefährden. Der Versorgungsbedarf sei regional sehr unterschiedlich, und so seien vor Ort bereits tragfähige Modelle entstanden, in denen niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser eng zusammenarbeiten. 

Einen Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft lehnt der KKVD ab, auch wenn nicht jeder Standort in den kommenden Jahren noch gebraucht werde. "Übersteigertes Effizienzstreben und Marktlogik dürfen nicht wichtiger sein als Patientenorientierung und die Daseinsvorsorge vor Ort", heißt es. Wenn sich jedes Haus auf seine Stärken konzentriert, sei Spezialisierung auch in einem Netzwerk mehrerer Kliniken möglich. 

Starre Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär sollten überwunden werden, so könnten Kliniken in unterversorgten Regionen den Sicherstellungsauftrag übernehmen und mehr ambulante Leistungen zu erbringen. Dafür seien jedoch gesetzliche Änderungen und eine angepasste Finanzierung nötig.

Finanzierung

Das Fallpauschalensystem soll reformiert werden. Es sollte um eine fallunabhängige Basispauschale für die Vorhaltung von Personal und Infrastruktur ergänzt werden, um langfristig eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. 

Ebenso ist eine langfristige Finanzierung als Teil der Regelfinanzierung für die Digitalisierung der Kliniken unverzichtbar. Denkbar sei ein Digitalisierungszuschlag in Höhe von zwei Prozent auf alle Krankenhausrechnungen. Das Förderprogramm des KHZG reiche nicht aus, um nachhaltige Fortschritte zu erzielen.

Weiterhin sollte die Klimaschutzförderung für Krankenhäuser ausgebaut werden. Bei Beschaffung, Verpflegung und Mobilität sei mehr Klimaschutz möglich, dafür sind jedoch Investitionen erforderlich, die die Kliniken ohne Fördermitteln nicht stemmen können. 

Psychiatrie

"Die neuen Mindestvorgaben für Personaleinsatz in der Psychiatrie und Psychosomatik bilden moderne Versorgungskonzepte nicht ab", so die Kritik. Der individuelle Bedarf der Patienten werde dadurch in den Hintergrund gedrängt. Daher sollten die Vorgaben durch eine neue, flexible Regelung ersetzt werden. Sanktionen sollten verhältnismäßig sein, ohne die Kliniken in Existenzgefahr zu bringen. 

Rehabilitation

Personalkosten sollten auf Tarifniveau refinanziert werden. Zudem sollte das Wahlrecht der Versicherten für eine Reha-Einrichtung gestärkt werden.

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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