Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat zum Start der Koalitionsgespräche ihre Forderungen für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung gebündelt. In einem Positionspapier nennt der Verband fünf Punkte:
1. Krankenhäuser sollten mehr ambulant versorgen dürfen.
Die multiprofessionelle Ausrichtung der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen der Krankenhäuser stelle eine ideale Voraussetzung für die sektorenübergreifende Versorgung aus einer Hand dar. "Zentrales Leitbild im Konzept der Krankenhäuser zur Weiterentwicklung der stationären Versorgungsstrukturen sind die Förderung und Etablierung regionaler krankenhauszentrierter Versorgungsnetzwerke", heißt es.
2. Neue Regeln für die Personalausstattung
Die Verbesserung der Personalsituation und Flexibilität beim Personaleinsatz müsse im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Aktivitäten in der kommenden Legislaturperiode stehen. "Die kleinteiligen und restriktiven Personalmindestanforderungen des G-BA sind hierfür und als Instrument der Qualitätssicherung vollkommen ungeeignet. Die Krankenhäuser erwarten, dass die Entwicklung der Personalkosten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere die Auswirkungen der Tarifverträge im Rahmen des zukünftigen Finanzierungssystems vollständig refinanziert werden."
3. Reform des Vergütungssystems
Modellvorhaben nach § 64b SGB V sollten als „Optionsmodell“ in die Regelversorgung und Regelfinanzierung gemäß der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) überführt werden. Zudem fordert die DKG eine Streichung des Psych-Krankenhausvergleichs, die Neuausrichtung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-System) sowie die Harmonisierung des Psych-Personalnachweises mit den Sanktionen infolge der Personalanforderungen des G-BA.
4. Weniger Dokumentation
"Das derzeitige System ist geprägt von ausufernden Dokumentations- und Nachweispflichten und binde unnötig hohe Ressourcen. Sämtliche bestehende Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen sowie Kontroll- und Sanktionsmechanismen müssen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden, so die DKG.
5. Ausbau der Digitalisierung
Die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Einsatzgebiete von E-Health und Telemedizin seien insbesondere in der Psychiatrie und Psychosomatik vielfältig. Die DKG fordert eine gut ausgebaute, belastbare und sichere digitale Infrastruktur in der Psychiatrie und Psychosomatik, deren Finanzierung sichergestellt werden müsse. Die Weiterentwicklung digitaler Behandlungsangebote und moderner Arbeitsmodelle werde auch durch den starren Stationsbezug der Personalmindestvorgaben des G-BA verhindert.
Das vollständige Positionspapier kann auf der Website der DKG heruntergeladen werden.
Mehr zum Thema aus der neuen f&w:
Die Modellvorhaben nach § 64 b SGB V haben ihr wichtigstes Ziel eindrucksvoll erreicht: Mit neuen finanziellen Anreizen ist es gelungen, die Zahl der vollstationären Behandlungen bei einer mindestens gleichbleibenden Qualität zu reduzieren. Es ist nun an der Zeit, wesentliche Erkenntnisse aus diesen innovativen Behandlungskonzepten in die Regelversorgung zu übertragen, fordert Göran Lehmann von der TK.