Genauere und - je nach Bundesland - abweichende Kriterien für die Leistungsgruppen wünscht sich der Klinikverbund Hessen. Es sei nachvollziehbar, dass sich Bund und Länder bei den Eckpunkten zur Krankenhausreform auf die nordrheinwestfälischen Leistungsgruppen mit wenigen Ergänzungen geeinigt haben, "doch im Gegensatz zu NRW und anderen Ländern, die Leistungsgruppen lediglich zur Krankenhaus- und Leistungsplanung einsetzen, sollen die bundesweiten Leistungsgruppen auch zur Verteilung des Vorhaltebudgets verwendet werden", meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen.
Das NRW-Modell geht von der bisherigen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen mit den dortigen Strukturen hinsichtlich Kooperationen, Fachabteilungen, entsprechender Spezialisierungen und Leistungsbereichen aus. In Hessen gebe es jedoch beispielsweise für onkologische, geriatrische und Schlaganfallbehandlungen eigene landesweite und erprobte Behandlungskonzepte, die mit dem neuen System kompatibel sein müssten, so Schaffert.
Für die reine Krankenhaus- und Leistungsplanung hätte ein relativ grobes Konzept ausgereicht, aber durch die geplante Verknüpfung mit den Vorhaltepauschalen werde die Definition extrem wichtig für die spätere Verteilung der Mittel. "Wie bereits bei der Einführung der DRG-Fallpauschalen wird in Deutschland ein für einen bestimmten Zweck entwickeltes Klassifikationssystem über die eigentliche Bestimmung hinaus zweckentfremdet", findet Schaffert. Dies mache das Leistungsgruppensystem hochkomplex und damit anfällig für Fehler und Fehlanreize. Es müsste daher sichergestellt werden, dass vergleichbare Fälle sowohl in unterschiedlichen Bundesländern als auch in unterschiedlichen Krankenhäusern in die gleiche Leistungsgruppe eingruppiert werden.
Schaffert: "Vor allem müssen die Leistungsgruppen am Ende einigermaßen leistungshomogen sein und dürfen zwischen den Krankenhäusern nicht zu unterschiedlichen Vergütungen bei vergleichbaren Leistungen, aber auch nicht zu gleichen Vergütungen bei unterschiedlichen Detailleistungen führen." Denn innerhalb der relativ groben Leistungsgruppen gebe es ein weites Spektrum an Einzelleistungen, die unterschiedlichen Aufwand und unterschiedliche Vorhalteanteile aufweisen könnten. Auch das System der Vorhaltepauschalen sei nicht frei von ökonomischen Anreizen und Fehlanreizen. "Das ist immer der Fall, wenn Geld fließt!“, meint Schaffert. Daher sei bei der Definition hohe Sorgfalt nötig.