Die Selbstverwaltungspartner haben den Entgeltkatalog 2021 für die Krankenhäuser verabschiedet. Neben den jährlichen Anpassungen waren insbesondere Präzisierungen bei der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten zu klären. "Darüber konnten in einem konstruktiven Dialog einvernehmliche Lösungen zur Klärung von strittigen Fragen zur Ermittlung des Pflegebudgets erreicht werden. Sie enthalten wichtige Klarstellungen, um die Budgetverhandlungen vor Ort von Konfliktpotential zu befreien", erklärten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Positiv hervorzuheben sei, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereits erste Schritte zur Abbildung von Patienten mit einer Covid-Erkrankung im Fallpauschalensystem für 2021 vollzogen hat, heißt es weiter. Außerdem wurde die Vergütung der Behandlung von Kindern weiter verbessert.
Weiterhin verständigten sich die Verhandlungspartner auf den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2021).