Das vom Bundesverband Geriatrie entwickelte und auf dessen Mitgliederversammlung beschlossene Geriatriekonzept soll die Grundlage für eine bundesweite Planung der geriatriespezifischen Versorgungskapazitäten auf Basis einheitlicher Kennzahlen und Cluster bilden. Darin definiert der Verband strukturelle und prozessuale Mindestanforderungen für eine geriatrische Versorgung.
Das Konzept sieht unter anderem vor:
- eine Klinik für Geriatrie in jedem Landkreis, in kreisfreien Städten beziehungsweise der vergleichbaren Planungsgröße in einem Stadtstaat
- die Errreichbarkeit mindestens einer Klinik für Geriatrie innerhalb eines Fahrzeitradius von 25 Minuten (für geriatriespezifische Rehabilitation gilt ein Fahrzeitradius von 45 Minuten)
Ergänzend dazu enthält das Konzept Kriterien zur Planung stationärer Kapazitäten: Im Krankenhausbereich würden künftig mindestens 38 Betten je 10.000 Einwohner über 70 Jahre benötigt, heißt es darin. Für den Rehabilitationsbereich würden zwölf Betten je 10.000 Einwohner über 70 Jahre als Vorgabe gelten.
Darüber hinaus unterbreitet der Verband auch Vorschläge für neue Versorgungsstrukturen: Um eine strukturierte und engere Vernetzung mit anderen medizinischen Fachgebieten zu ermöglichen, soll etwa im Krankenhausbereich als Option die sogenannte Spezialisierte Geriatrische Versorgungseinheit (SGV) geschaffen werden. Diese habe das Ziel, mit anderen medizinischen Fachgebieten eine vertiefte fachgebietsübergreifenden Behandlung zu ermöglichen. So könne man auch einer möglichen Fehlversorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten durch fehlende altersmedizinische Kompetenz entgegenwirken.
Weitreichende Veränderungen sieht das Konzept im Bereich der Teilstationären Versorgung vor - hierfür sollten Ambulante Geriatrische Zentren (AGZ) aufgebaut werden. In diesen AGZ werden die bisherigen Tageskliniken, ambulante Rehabilitationseinrichtungen, mobile geriatrische Einrichtungen und auch Geriatrische Institutsambulanzen (GIA) organisatorisch und medizinisch-inhaltlich zusammengelegt, sodass es zu einer Verschmelzung im AGZ komme. Dazu Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie: "Die heute getrennten Leistungen werden so zu einer neuen „komplexen“ und integrativen Leistungsart zusammengeführt, sodass zukünftig bedarfsbezogen die verschiedenen Inhalte der einzelnen Versorgungsleistungen frei kombiniert werden können.“ Damit wäre eine echte integrierte Versorgungsstruktur gegeben, die sehr flexibel mit weiteren Aufgaben betraut werden könnte, heißt es in der Mitteilung des Verbands.
Aus Sicht des Verbandes werden sich Krankenkassen, Politik und Gesellschaft noch stärker um die spezifische medizinische Versorgung betagter und hochbetagter Menschen kümmern müssen. "Die demografische Entwicklung ist eindeutig. Zudem müssen wir soziale Sicherungssysteme wie die Pflegeversicherung entlasten“, so der Vorstandsvorsitzende Michal Musolf. "Der Geriatrie wird dabei im medizinischen Bereich eine Schlüsselrolle zukommen."