Die von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsmittel für die Krankenhäuser sind bei weitem nicht ausreichend. Dies zeigt einmal mehr der neue Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2022, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken aber seit Jahren nur die Hälfte dieses Bedarfes ab. Der Katalog der Investitionsbewertungsrelationen soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Er basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Jedem Behandlungsfall wird eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Mit diesem Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, entscheidet das jeweilige Bundesland. Bislang wenden nur drei Bundesländer den Katalog an.