NRW-Reform

Laumann gewährt nun doch Übergangsfristen

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Laumann gewährt nun doch Übergangsfristen
Karl-Josef Laumann © Ralph Sondermann

Wie der „WDR“ berichtet verschiebt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann seine Krankenhausplanungsreform um drei Monate. Statt im Januar startet sie erst im April 2025. Damit hat er auf die Kritik der Kliniken, die ihre Leistungsbescheide erst kurz vor Weihnachten bekommen sollen, reagiert. Vor allem in der Endoprothetik (Hüfte, Knie) wird es größere Verschiebungen geben, aber auch in der Kardiologie und der Krebsversorgung. Im Juni hatte das Ministerium eine erste Zuteilung vorgenommen, dagegen hatten sich 327 von 330 Krankenhäusern Widerspruch eingelegt, wie der „MDR“ berichtet. 

Die Neuordnung des Leistungsgeschehens zieht auch eine Reorganisation vieler Krankenhäuser nach sich. Nicht selten könnten ganze Teams von einem ans andere Haus wechseln. Um das zu gewährleisten hat Minister Laumann nun eine Übergangsfrist von zwölf Monaten gewährt. In dieser Zeit können Kliniken noch ihr altes Leistungsportfolio abrechnen, auch wenn sie es nach der neuen Zuteilung nicht mehr dürften. Diese Übergangsfrist war ursprünglich in der Reform eingeplant, das Ministerium hatte sie allerdings zwischenzeitlich kassiert.

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) begrüßte den Schritt. "Die Festlegung einer erweiterten Übergangsfrist von zwölf Monaten für einzelne Leistungsgruppen erleichtert es den Krankenhäusern, sich auf die veränderten Versorgungsaufträge einzustellen. Auch für die Patientinnen und Patienten schafft diese Zeit die Sicherheit, dass sie sich weiterhin auf eine verlässliche und qualitativ hochwertige Behandlung in den Kliniken verlassen können", erklärte KGNW-Präsident Ingo Morell. 

Autor

 Jens Mau

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