Die drei Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen (NRW), Bayern und Schleswig-Holstein haben ein Rechtsgutachten zur geplanten Krankenhausreform vorgestellt. Die Kernaussage des Gutachtens von Professor Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg) lautet: Der „Primat der Krankenhausplanung“ darf von einer „Vergütungsveränderung“ nicht ausgehebelt werden. Die Reformvorschläge der Regierungskommission sind demnach ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Planungskompetenz der Länder und verstoßen gegen das Grundgesetz. Das Rechtsgutachten kommt damit erwartungsgemäß zu einem gänzlich anderen Ergebnis als ein kürzlich von der AOK vorgestelltes Gutachten.
Holetschek: „Wir verheddern uns im Detail“
Bei der Präsentation des 140 Seiten dicken Papiers in Berlin wurde deutlich, wie weit die Bundesländer und Gesundheitsminister Karl Lauterbach auseinanderstehen. Laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) trete man bei den Verhandlungen auf der Stelle. „Teilweise verheddern wir uns in kleinteiligen Fragen. Ich würde mir wünschen, dass wir noch mal einen Schritt zurückgehen.“
Laumann: „Übergriffig gegenüber den Ländern“
Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte seine große Unzufriedenheit über die – offenbar stockenden – Gespräche: „Der Bund will den Ländern so gut wie keinen Spielraum lassen." So sei die Reform nicht umsetzbar. "Ich kann selbst bei unserer Reform in NRW keine Landesschablone anlegen, sondern muss die Gegebenheiten vor Ort beachten. Noch viel weniger geht das mit einer Bundesschablone.“ Der Bund verhalte sich „übergriffig gegenüber den Ländern“, so Laumann.
Decken: „Die Reform wird vor Gericht landen“
Kerstin von der Decken (CDU), Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, betonte, dass die drei Länder mit ihrem Gutachten jene Hausaufgaben machen würden, die der Bund bisher schuldig geblieben sei: „Die Krankenhausreform wird früher oder später vor Gericht landen. Spätestens wenn Kliniken, denen Leistungen weggenommen werden, klagen. Dann wird als erstes die Frage der Zuständigkeit verhandelt.“ Die Politik könne es sich nicht leisten, so die Ministerin, dass das Bundesverfassungsgericht die Reform in drei Jahren kassiere.
Laumann: „Daran müssen sich einige in Berlin gewöhnen“
Hauptstreitpunkt ist derzeit, ob die geplanten Level mit den geplanten Leistungsgruppen für die Krankenhausplanung verknüpft werden dürfen – die Länder lehnen das ab. Außerdem gibt es Dissens darüber, in welcher Detailtiefe der Bund Kriterien aufstellen darf. Gutachter Wollenschläger betont, der Bund dürfe zwar einen Rahmen vorgeben, aber – anders als im Kommissionsvorschlag beschrieben – keine Details zur Ausgestaltung festschreiben. Laumann wurde in dieser Frage sehr deutlich. Level lehnt der Minister aus NRW generell als „politisch falsch“ ab und auch bei den Leistungsgruppen will er sich nicht reinreden lassen: „Die Kriterien der Leistungsgruppen sind nicht in Zement gemeißelt, sondern werden sich immer weiterentwickeln. Wer diese Weiterentwicklung macht, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Krankenhauslandschaft.“ Das sei keine Aufgabe, die das Institut für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK) oder der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) machen dürfe. Diese Entscheidung müsse letztendlich von Politikern in den Ländern getroffen werden. „Daran müssen sich ein paar Herren und Damen in Berlin gewöhnen. InEK und G-BA können uns beraten, dürfen aber nicht entscheiden.“
Treffen für 26. April abgesagt
Nach dem letzten Bund-Länder-Treffen im März war Karl Lauterbach seinen Länderkollegen zumindest rhetorisch nähergekommen. Das Konzeptpapier seiner Kommission sei nicht mehr der aktuelle Stand der Diskussion, hatte der Minister erklärt. Doch ein echter Kompromiss ist nicht in Sicht. Ob Lauterbachs Zeitplan noch passt, ist zweifelhaft. Bis Anfang Juli wollen Bund und Länder einen geeinten Reformvorschlag vorlegen. Das nächste geplante Bund-Länder-Treffen am 26. April wurde mittlerweile abgesagt – aus terminlichen Gründen, wie es aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt.